Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) wurde im April
2016 vom Internationalen Radsportverband UCI informiert,
dass es einen positiven Test bei Ralf Matzka gegeben hat
und es zu einer Anhörung kommen wird.
Diese Information wurde an die Nationale
Anti-Dopingagentur NADA weitergeleitet, an die der BDR
das komplette Ergebnismanagement und die
Verfahrensabwicklung abgegeben hat. Diese hat die
Angelegenheit an die UCI zurückgegeben, da es sich hier
um einen internationalen Fall handelt.
Im Juni 2016 wurde der BDR von der UCI
informiert, dass die Öffnung der B-Probe beantragt
wurde, der Sportler jedoch nicht vorläufig suspendiert
sei.
Auf Nachfrage des BDR im Februar 2017 wurde dem
BDR mitgeteilt, dass es immer noch ein laufendes
Verfahren gebe, und man den BDR nach Abschluss
unverzüglich über das Urteil informieren werde. Die NADA
ist von der UCI über den Stand des Verfahrens informiert
worden.
Erst danach kann durch den BDR aus
formal-juristischen Gründen eine Veröffentlichung
erfolgen.
BDR-Generalsekretär Martin Wolf: «Uns liegen zum noch
laufenden Verfahren in der Sache Ralf Matzka bis heute
keine Detailinformationen vor. Der Sportler ist bisher
nicht vorläufig suspendiert worden und die Verantwortung
für den Fall liegt bei der UCI. Der BDR hat gar keine
Berechtigung, hier vor Abschluss des Verfahrens eine
Veröffentlichung vorzunehmen.»