Bonn (rad-net/dpa) - Das von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) angestrengte Verfahren gegen den Radprofi Patrik Sinkewitz endete vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (CAS) mit einer achtjährigen Sperre für den Athleten. Dies teilte die NADA jetzt mit.
Bei dem 33-Jährigen wurde im Februar 2011 in einer Dopingkontrolle das rekombinante Wachstumshormon (HGH) nachgewiesen. Dabei handelte es sich um einen Zweitverstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, nachdem er bereits 2008 wegen nachgewiesener Einnahme von Testosteron für ein Jahr gesperrt worden war.
«Wir sind froh, dass das lange und komplizierte Verfahren nun abgeschlossen wurde», sagte Dr. Lars Mortsiefer, Chefjustitiar und Vorstandsmitglied der NADA. «Die Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung, von der wir nie abgewichen sind. Es ist auch ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, in der Anti-Doping-Arbeit einen langen Atem zu haben.»
Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) hatte Patrik Sinkewitz am 19. Juni 2012 zunächst freigesprochen. Der Schiedsrichter kam damals zu dem Ergebnis, dass die Verlässlichkeit der von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) festgelegten Grenzwerte für HGH nicht ausreichend belegt sei. Die NADA war mit diesem Urteil nicht einverstanden und hatte Einspruch beim CAS eingelegt.
Sinkewitz hielt sich offen, noch vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. Das werde der Dopingkronzeuge in den kommenden Wochen entscheiden, teilte dessen Anwalt, Rainer Cherkeh, mit. Cherkeh wirft dem CAS vor, dass seinem Mandanten nicht ermöglicht wurde, «ein von der WADA bereits in 2012 als zuverlässig eingesetztes neues HGH-Testverfahren zum Gegenbeweis und Nachweis seiner Unschuld zu nutzen.»