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Gegen Alexander Winokurow wird wegen Sportbetrugs ermittelt. Foto: Nicolas Bouvy
04.11.2012 13:26
Staatsanwaltschaft wirft Winokurow Sportbetrug vor

Padua (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Padua ermittelt gegen den im August zurückgetretenen Radprofi Alexander Winokurow.

Die norditalienische Behörde leitete gegen den Goldmedaillengewinner im Straßenrennen von London, der seine Karriere nach den Spielen beendet hatte, Ermittlungen wegen Verdachts des Sportbetrugs ein. Der 39-jährige Kasache soll seinem russischen Rivalen Alexander Kolobnew für den Sieg beim Radklassiker Lüttich-Bastogne-Lüttich vor zweieinhalb Jahren 150 000 Euro gezahlt haben. Kurz davor war Winokurow aus einer Dopingsperre zurückgekehrt.

Die Ermittler hätten eine E-Mail-Korrespondenz der Beteiligten als Beweis. Außerdem seien mit Hilfe der Schweizer Behörden zwei Zahlungen von Astana-Fahrer Winokurow auf Kolobnews Konto bei einer Bank im schweizerischen Locarno in Höhe von 100 000 und 50 000 Euro nachgewiesen worden. In Locarno wird im Rahmen der Ermittlungen gegen den umstrittenen italienischen Sportmediziner Michele Ferrari, der auch Lance Armstrong betreute, bereits gegen einen Angestellten der Bank wegen Geldwäsche für zahlreiche Radprofis vorgegangen.

Am 25. April 2010 fuhren der frühere Telekom-Profi und Kolobnew alleine auf die Zielgerade in Lüttich. In dieser Situation soll Winokurow Kolobnew bestochen haben, damit der damalige Katusha-Fahrer ihm den Sieg überlässt. Dies hatte das Schweizer Magazin «L'Illustré» bereits im Dezember vergangenen Jahres in einem Bericht behauptet. Kurz danach hatte Winokurow eine Zahlung nicht geleugnet, sie aber als kollegiale Hilfe für einen in «finanzielle Nöte» geratenen Arbeitskollegen dargestellt.

Die Staatsanwaltschaft in Padua hat einen Bericht über ihre Ermittlungsergebnisse an die zuständigen Staatsanwaltschaften in Belgien und der Schweiz geschickt. Wie der «Corriere della Sera» berichtete, hat die Behörde auch den Radsport-Weltverband UCI informiert.

Bericht des Corriere della Sera, italienisch


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