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Jan Ullrich feiert 2000 seine Gold-Medaille.
01.10.2003 17:49
Weg nach Athen 2004 für Ullrich frei

Frankfurt (rad-net) - Das Präsidium des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) für Deutschland hat auf seiner heutigen Sitzung im Sportschloss Velen auf Antrag des Bund Deutscher Radfahrer e.V. entschieden, Jan Ullrich trotz seiner im Sommer 2002 erfolgten Doping-Sperre die Starterlaubnis für die Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen zu erteilen, sofern er die sportlichen Voraussetzungen erfüllt.

„Wir sind schon bei der Antragstellung davon ausgegangen, dass das NOK die besondere Situation, in der sich Jan Ullrich damals befand, berücksichtigen wird und haben eine solche Entscheidung erwartet“, zeigte sich BDR-Präsidentin Sylvia Schenk zufrieden mit dem Ausgang der NOK-Sitzung. Wie jetzt bei Ullrich traf das NOK in der Vergangenheit schon mehrfach Entscheidungen, mit denen im Einzelfall bei einem als geringfügig einzustufenden Dopingfall vom Grundsatz des Ausschlusses von den nächsten Olympischen Spielen abgewichen wurde. „Es handelte sich um einen Verstoß geringerer Schwere“, erläutert NOK-Pressesprecher Stefan Volknant die Entscheidung des Präsidiums, „außerdem stand Ullrichs positive Dopingprobe nicht im Zusammenhang mit Wettkampf oder Training.“

Jan Ullrich war im Mai 2002 bei einer unangekündigten Kontrolle außerhalb des Wettkampfes positiv getestet worden, befand sich aber zu diesem Zeitpunkt nicht im Wettkampf oder Training, sondern weilte zu Rehabilitationsmaßnahmen am Tegernsee. Von einer „Lex Jan Ullrich“ könne nicht die Rede sein, betonte NOK-Generalsekretär Heiner Henze: „In diesem Zusammenhang von einem ,Aufweichen der Grundsätze’ zu sprechen, entbehrt daher einer sachlichen Grundlage“, sagte Henze. Grundsätzlich dürfen Sportler, die im Zeitraum von vier Jahren vor Olympischen Spielen positiv auf Doping getestet wurden, nicht teilnehmen.

«Im Rahmen der Einzelfall-Entscheidung zur Startberechtigung von Aktiven, die sich im Zeitraum zwischen dem 1.10.2000 und 12.8.2002 eines Doping-Verstoßes schuldig gemacht hatte, fasste das Präsidium nach entsprechenden Anträgen der betroffenen Spitzenverbände den Beschluss, dass Ullrich aus der Sicht des NOK zulassungsfähig ist», hieß es vom NOK. Der Meinung, in diesem Zusammenhang könne von einem «Aufweichen der Grundsätze» und einer «Lex Ullrich» gesprochen werden, widersprach NOK-Generalsekretär Heiner Henze. Bei leichteren Verstößen könnten Einzelfall-Entscheidungen getroffen werden.

Text: DSV


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