Frankfurt (rad-net) - Das Präsidium des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) für Deutschland hat
auf seiner heutigen Sitzung im Sportschloss Velen auf Antrag des Bund
Deutscher Radfahrer e.V. entschieden, Jan Ullrich trotz seiner im Sommer
2002 erfolgten Doping-Sperre die Starterlaubnis für die Olympischen
Sommerspiele 2004 in Athen zu erteilen, sofern er die sportlichen
Voraussetzungen erfüllt.
„Wir sind schon bei der Antragstellung davon ausgegangen, dass das NOK die
besondere Situation, in der sich Jan Ullrich damals befand, berücksichtigen
wird und haben eine solche Entscheidung erwartet“, zeigte sich
BDR-Präsidentin Sylvia Schenk zufrieden mit dem Ausgang der NOK-Sitzung. Wie
jetzt bei Ullrich traf das NOK in der Vergangenheit schon mehrfach
Entscheidungen, mit denen im Einzelfall bei einem als geringfügig
einzustufenden Dopingfall vom Grundsatz des Ausschlusses von den nächsten
Olympischen Spielen abgewichen wurde. „Es handelte sich um einen Verstoß
geringerer Schwere“, erläutert NOK-Pressesprecher Stefan Volknant die
Entscheidung des Präsidiums, „außerdem stand Ullrichs positive Dopingprobe
nicht im Zusammenhang mit Wettkampf oder Training.“
Jan Ullrich war im Mai 2002 bei einer unangekündigten Kontrolle außerhalb
des Wettkampfes positiv getestet worden, befand sich aber zu diesem
Zeitpunkt nicht im Wettkampf oder Training, sondern weilte zu
Rehabilitationsmaßnahmen am Tegernsee. Von einer „Lex Jan Ullrich“ könne
nicht die Rede sein, betonte NOK-Generalsekretär Heiner Henze: „In diesem
Zusammenhang von einem ,Aufweichen der Grundsätze’ zu sprechen, entbehrt
daher einer sachlichen Grundlage“, sagte Henze. Grundsätzlich dürfen
Sportler, die im Zeitraum von vier Jahren vor Olympischen Spielen positiv
auf Doping getestet wurden, nicht teilnehmen.
«Im Rahmen der Einzelfall-Entscheidung zur Startberechtigung von Aktiven, die sich im Zeitraum zwischen dem 1.10.2000 und 12.8.2002 eines Doping-Verstoßes schuldig gemacht hatte, fasste das Präsidium nach entsprechenden Anträgen der betroffenen Spitzenverbände den Beschluss, dass Ullrich aus der Sicht des NOK zulassungsfähig ist», hieß es vom NOK. Der Meinung, in diesem Zusammenhang könne von einem «Aufweichen der Grundsätze» und einer «Lex Ullrich» gesprochen werden, widersprach NOK-Generalsekretär Heiner Henze. Bei leichteren Verstößen könnten Einzelfall-Entscheidungen getroffen werden.
Text: DSV