Bonn (rad-net) - Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2018 ist veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Verbotsliste 2018 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zur Verfügung gestellt. Die englische Version der Verbotsliste 2018 ist bereits als Download verfügbar.
Neu aufgenommen in Kategorie Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika (S2) sind die Wachstumsfaktoren Thymosin-beta 4 und das davon abgeleitete TB-500. Beide Substanzen sind nicht als Arzneimittel zugelassen, Thymosin-beta 4 befindet sich in klinischen Studien zur Behandlung bestimmter Augenkrankheiten.
Tulobuterol ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten in Kategorie Beta-2-Agonisten (S3) genannt.
Neu in die Kategorie Spezifische Stimulanzien (S6 b) hinzugefügt, ist die Substanz 1,3-Dimethylbutylamin. Es ähnelt in seiner Struktur und Wirkung dem bereits seit einigen Jahren in der Verbotsliste genannten Methylhexanamin (= 1,3-Dimethylamylamin) und kann, wie dieses, ebenso in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.
Glycerol, ehemals gemäß Kategorie Diuretika und Maskierungsmittel (S5) als Plasmaexpander verboten, ist in dieser Form ab 2018 erlaubt. Alkohol ist ab dem 1. Januar nicht mehr Bestandteil der Verbotsliste.
Weiter sind intravenöse Infusionen ab 2018 in einem Volumen von 100 Millilitern und einem zeitlichen Abstand von mindestens zwölf Stunden erlaubt, wenn die enthaltenen Substanzen erlaubt sind. Bis Ende 2017 beträgt das maximal zulässige Volumen 50 Milliliter und dieses darf frühestens nach sechs Stunden erneut verabreicht werden.