Düsseldorf (rad-net) - Für Rennradsportler gilt im Prinzip Helmpflicht: Das
ist die Quintessenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Danach müssen Rennradfahrer auf öffentlichen Straßen einen Helm tragen, wenn
sie
Ihren Versicherungsschutz nicht riskieren wollen. Das Gericht begründet sein
Urteil damit, dass für Rennrad-Fahrer strengere Regeln als für andere
Radfahrer gälten.
Damit wies das Gericht die Klage eines 67-jährigen Hobbyradlers ab, der mit
seinem Rennrad ohne Sturzhelm verunglückt war und sich schwere
Kopfverletzungen zugezogen hatte und nach Ansicht des Gerichtes keinen
Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(AZI-1 U 182/06)