Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Jedermänner
Breitensport
Straßenrennsport
MTB
Querfeldein
Bahnradsport
Hallenradsport
BMX
Trial
Einradfahren
MTBO
BDR-Kader
SpO / WB´s / UCI
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3317 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


30.07.2020 14:14
UCI kündigt Strafen für Verstöße gegen das Gesundheitsprotokoll an

Aigle (rad-net) - Die UCI hat Strafen für diejenigen Fahrer, Organisatoren und Teams angekündigt, die sich nicht an das Gesundheitskonzept und die Hygienevorschriften des internationalen Radsportverbands halten. Zudem verschärfte der Verband die Maßnahmen noch einmal und erweiterte die Richtlinien für das Vorgehen im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

«Im Interesse aller muss jeder dasselbe Spiel spielen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Mehr als eineinhalb Monate nach der Veröffentlichung unseres ersten Gesundheitsprotokolls und einigen verschärfenden Maßnahmen, ist es immer noch wichtig, dass alle Mitglieder der Radsportgemeinschaft Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen», betonte UCI-Präsident David Lappartient in einer Pressemitteilung des Dachverbandes.

Dabei beruft sich der 47-Jährige auf das am 19. Juni veröffentlichte Konzept, das einige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Mitglieder der Radsportgemeinschaft beinhaltet. Neben Abstandsregelungen, Maskenpflicht, regelmäßiger Desinfektion, Isolation der Teams von anderen Mannschaften, müssen sich die Athleten und Mitarbeiter regelmäßigen Untersuchungen und Tests unterziehen. Vor einem Event werden zwei unabhängige PCR-Tests jedes Athleten angeordnet, sechs und drei Tage vor dem Rennen. Es muss ein negativer Coronatest vor dem Start eines Rennens nachgewiesen werden.

Nun hat der Dachverband das Protokoll noch weiter verschärft, indem er Strafen für diejenigen Fahrer, Teams und Organisatoren angekündigt hat, die die Regeln nicht befolgen. Demnach führt ein Verstoß zu Bußgeldern und Sanktionen, wobei Veranstalter sogar aus dem UCI-Kalender ausgeschlossen werden könnten. «Allgemein gilt eine Reihe von Sanktionen (Bußgelder und andere Maßnahmen, die von der Disziplinar-Kommission beschlossen werden), die für jeden Fahrer und jedes Team gelten, die sich nicht an die Verhaltensregeln durch das Protokoll halten. Wenn ein Veranstalter die im Protokoll geforderten Maßnahmen nicht umsetzt, kann die UCI eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die von einer Aufforderung reichen, um die angemessenen Präventivmaßnahmen innerhalb einer festgelegten Frist anzuwenden, bis hin zu einem Rückzug aus dem UCI-Rennkalender der Veranstaltung oder einer anderen Veranstaltung, die vom selben Veranstalter während des vom Protokoll abgedeckten Zeitraums organisiert wird», heißt es dazu in dem Statement.

Für den Fall einer Corona-Infektion während eines Events hat die UCI ebenfalls zusätzliche Maßnahmen und Vorgehensweisen beschlossen. Ein positiver Fall müsse demnach unmittelbar dem Corona-Arzt mitgeteilt werden, der wiederum alle maßgeblichen Informationen an die Rennleitung weitergeben muss. Der Veranstalter muss daraufhin alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um einen sicheren Wettbewerb zu garantieren, wobei er dazu verpflichtet ist, Rücksprache mit lokalen Behörden und der UCI zu halten. Die Entscheidung dieses Gremiums aus Behörden, Veranstaltern, UCI und Fahrern betrifft dabei lediglich die Maßnahmen zur Fortführung des Events. Die Entscheidung über den Verbleib einzelner Personen in Quarantäne unterliegt allein dem zuständigen Corona-Arzt sowie den örtlichen Gesundheitsbehörden.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.047 Sekunden  (radnet)