Hamburg (dpa) - Der umstrittene Start des Radsport-Teams Elk Haus Simplon an der Deutschland-Tour war nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg rechtmäßig.
Das Gericht bestätigte eine von dem österreichischen Zweitligateam erwirkte Einstweilige Verfügung, die die Teilnahme an der Deutschland-Tour erst ermöglicht hatte. Die Tour-Organisatoren hatten Widerspruch gegen diese Einstweilige Verfügung eingelegt. Das Team war in Ungnade gefallen, weil die Fahrer die Frist zur Unterschrift unter die Selbstverpflichtung versäumt hatten. Der Rennstall wurde daraufhin zunächst von der Starterliste gestrichen. In der Erklärung verpflichten sich die Profis, nicht zu dopen und bei Zuwiderhandlung ein Jahresgehalt an den Radsport-Weltverband zu zahlen.
In der Vorwoche hatte das Gericht eine Entscheidung über den Widerspruch der Tour-Veranstalter auf den 20. August vertagt, damit konnte Elk Haus Simplon die Tour zu Ende fahren. Der Vorsitzende Richter hatte in der Verhandlung argumentiert, dass die geforderten Ehrenerklärungen zum Verzicht auf Doping inzwischen von Elk Haus Simplon abgegeben worden seien und schlug einen Vergleich vor. Den lehnten die Anwälte der Tour ab. Es gehe darum, keinen Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommen zu lassen.
Ob die Anwälte der Deutschland-Tour in die Berufung gehen, sei unklar, sagte ein Gerichtssprecher. Zu möglichen Konsequenzen, falls der Start von Elk Haus Simplon im Nachhinein für unrechtmäßig erklärt worden wäre, wollte sich der Sprecher nicht äußern.