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Jan Ullrich kann einem Pressebericht nach die Überstellung von Blutproben nicht verhindern.
25.02.2007 13:35
Spanien darf Ullrichs Blutprobe nach Bonn schicken

Berlin/Madrid (dpa) - Jan Ullrich will nach langem Schweigen am 26. Februar seine Zukunftspläne erläutern. Seine jüngste Vergangenheit versuchen nach wie vor Juristen zu klären.

Nach Berichten der Madrider Zeitung «El Pais» ist der Weg für einen möglichen DNA-Abgleich mit Ullrich zugerechnetem Blut aus dem Besitz des Mediziners Eufemiano Fuentes jetzt frei. Der Nationale Gerichtshof hat einen entsprechenden Einspruch der Anwälte Ullrichs abgelehnt.

Der des Dopings verdächtigte Radprofi, über dessen bevorstehenden Rücktritt gemutmaßt wird, hatte bereits zum Jahresende in Spanien Einspruch gegen ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz erheben lassen. Genauso waren seine Anwälte verfahren, um die Weitergabe einer Speichelprobe der Schweizer Behörden zu blockieren, die Ullrich im Vorjahr im Abschluss an eine Hausdurchsuchung abgeben musste. Für zusätzliche Verwirrung sorgte Ullrich dann am 1. Februar, als er freiwillig in Konstanz eine Speichelprobe abgab, um Aufklärungs-Bereitschaft zu signalisieren. Allerdings war sie bis zur Entscheidung des spanischen Gerichtshofes wegen der Anwalt-Blockade wertlos.

«Juristische Nebelkerzen» nannte das Jörg Schindler von der Staatsanwaltschaft Bonn, die im Betrugsfall gegen den Olympiasieger von Sydney zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers T-Mobile ermittelt. Der geplante Abgleich der DNA sei laut Schindler ein «entscheidendes Glied der Indizienkette». Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass die Ermittlungen durch den möglichen Rücktritt Ullrichs, der die Presse am Montag in ein Hamburger Hotel geladen hat, nicht tangiert seien. Für die Medienvertreter sind dort keine Fragen zugelassen. Am Abend allerdings wird Ullrich Gast in der ARD-Talkshow Beckmann sein, um in einem 75-minütigen Gespräch «erstmals im Fernsehen Stellung zu den Anschuldigungen» zu nehmen.

Die Anwälte Ullrichs hatten Einspruch gegen die Weitergabe der Blutbeutel aus Madrid erhoben, weil dies nach ihrer Ansicht die Grundrechte ihres Mandanten verletzen würde. Der Nationale Gerichtshof entschied jedoch, dass die Proben nach Deutschland geschickt werden dürfen. Er verwies bei seiner Entscheidung auf die europäischen Rechtshilfe-Abkommen. Der spanische Ermittlungsrichter Antonio Serrano hatte die Überstellung nach Bonn längst bewilligt - durch seinen Urlaub war es aber offensichtlich zu Kompetenz- Streitigkeiten in Madrid gekommen.

«Die Nutzung der Ermittlungen gegen die spanischen Ärzte zu verfahrensfremden Zwecken ist skandalöser Ausdruck ungehemmter Behördenwillkür. Die Berichte der Guardia Civil enthalten eine bunte Mischung aus haltlosen Behauptungen, Mutmaßungen und Verdächtigungen. Sie sind rechtswidrig erstellt, rechtswidrig verbreitet und bewusst verfälschend interpretiert worden.» Mit diesen Worten hatte Ullrich-Anwalt Ulrich Theune den jetzt abgeschmetterten Einspruch gegen das Rechtshilfe-Verfahren begründet.

Die spanische Polizei hatte den Ring um den mutmaßlichen Dopingarzt Fuentes im Mai 2006 zerschlagen. Im Zuge der folgenden Ermittlungen tauchten Indizien gegen 51 Radprofis, darunter Ullrich, auf. Deshalb wurde dem gebürtigen Rostocker und acht weiteren Profis der Start zur Tour de France im Vorjahr verweigert. Zwei Tage vor Tour-Ende wurde Ullrichs 2,5 Millionen-Vertrag mit T-Mobile wegen Doping-Verdachts fristlos gekündigt. Fast alle 51 Verdächtigen, auch Giro-Gewinner Ivan Basso, fahren inzwischen wieder Rennen.

Ullrich ist der einzige von ihnen, dem neben einem Sportgerichtsverfahren des Schweizer Verbandes ein Strafgerichts-Prozess droht. Auch deshalb tat sich der 33-Jährige bisher so schwer, einen neuen Arbeitgeber zu finden. Ullrich leugnete Doping und Fuentes überhaupt zu kennen. Sollte der DNA-Abgleich Übereinstimmung bringen, deutete Ullrichs Manager Wolfgang Strohband in der «Bild am Sonntag» schon die nächste Verteidigungs-Taktik an: «Das wäre längst kein Beweis von Manipulation. Jeder Bürger darf von sich Blutreserven anlegen lassen.»


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