Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1333 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


06.05.2008 08:25
NADA: Sonder-Regeln für die Olympischen Spiele

Bonn (rad-net) - Für die Olympischen Spiele hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) gemeinsam mit den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) schon jetzt eine gesonderte Leitlinie zum Anti-Doping-Management vorgelegt. Für den Zeitraum von Öffnung bis Schließung des Olympischen Dorfes (27. Juli bis 24. August) gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der Wettkampfphase („in-competition“). Das bedeutet, dass in dieser Phase die Anwendung von im Training erlaubten Wirkstoffen verboten ist. Diese Regelung gilt unabhängig vom Aufenthaltsort des Athleten.

Bei medizinischer Notwendigkeit ist es gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente in Verbindung mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung anzuwenden. Hierfür bedarf es einer medizinischen Ausnahmegenehmigung. Sollte der Einsatz von Medikamenten in der in-competition-Phase erforderlich werden, wird dies vor Ort einer Expertenprüfung durch ein festgelegtes Mitglied des Ärztepools des DOSB unterzogen.

Grundsätzlich werden für die Olympischen Spiele nur Athleten nominiert, die im laufenden olympischen Zyklus nicht gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben. Zudem überprüft die NADA jeweils vor einer Nominierungsrunde, wie viele unangekündigte Trainingskontrollen stattfanden und ob zwei Meldepflichtverstöße innerhalb von 18 Monaten vorliegen. Ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nach Nominierung hat nach Angaben des DOSB den sofortigen Ausschluss aus der Olympiamannschaft sowie die Rückforderung der Entsendekosten zur Folge.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.036 Sekunden  (radnet)