Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Querfeldein
Termine
Ausschreibungen
Kadernorm
Deutschlandcup
Deutsche Meisterschaft
Genaralausschreibungen
Renngemeins.
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 4020 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


06.09.2012 16:32
NADA: Keine Strafe gegen Radsportler Steigmiller

Bonn (dpa) - Das Verfahren zwischen der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA und dem Biberacher Bahnradsportler Jakob Steigmiller ist ohne Sperre oder sonstige Bestrafung beendet worden.

Das Deutsche Sportschiedsgericht hielt in seinem von der NADA veröffentlichten Spruch zwar fest, dass «ein objektiver Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen» vorliege. In dem konkreten Einzelfall sei jedoch kein Verschulden des Athleten gegeben.

Steigmiller hatte sich nach dem 1. Januar 2011 UV-Behandlungen durch den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke unterzogen. Die dortige Staatsanwaltschaft hatte im Juli ein Ermittlungsverfahren gegen Franke wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingestellt. Es habe kein hinreichender Tatverdacht bestanden.

Franke war vorgeworfen worden, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht behandelt und anschließend in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben, was einem Dopingvergehen gleichkomme. Auch die Eisschnellläuferin Judith Hesse war straffrei ausgegangen, obwohl laut NADA die UV-Bestrahlung ihres Blutes am 1. Februar 2011 ein Dopingvergehen war. Auch in ihrem Fall lag kein Verschulden der Athletin vor.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.026 Sekunden  (radnet)