Frankfurt (rad-net) – Radsportler, die über den Bund Deutscher Radfahrer (BDR) lizensiert sind, dürfen an sogenannten Fixed-Gear-Rennen, 24h-Rennen und Ultra-Marathons teilnehmen, auch wenn diese nicht beim BDR oder dessen Landesverbänden angemeldet sind. Dies teilte der BDR jetzt auf seiner Facebook-Seite mit.
Nachdem es durch die Teilnahme einiger Lizenzfahrer an Fixed-Gear-Rennen zu Unstimmigkeiten mit Landesverbänden gekommen war, verwies der BDR jetzt noch einmal auf die Sportordnung und teilte mit, dass «Wettkampf-Formen wie 24h-Rennen, Ultra-Marathons oder eben auch Fixie-Rennen auf der Straße keine von der UCI betreuten und reglementierten Disziplinen sind. Sie werden derzeit auch nicht vom BDR angeboten und fallen deshalb hinsichtlich lizensierter Radsportler nicht unter das Teilnahmeverbot».
«Wir haben beim Bund Deutscher Radfahrer e.V. etwas angestoßen und erreicht, dass kein Lizenzfahrer mehr abgemahnt wird, der fixed beim RAD RACE oder sonst wo bei einem Fixed Gear Rennen startet», reagierte der private Veranstalter «Rad Race», der zahlreiche Fixie-Events organisiert und um dessen Rennen es vornehmlich ging, erfreut über die Aussage des BDR.
Bei Fixed-Gear-Rennen sind ausschließlich Räder mit starrem Gang zugelassen. Die Rennen werden hauptsächlich auf kleinen Rundkursen ausgetragen.