Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1521 Gäste und 6 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Danilo Hondo steht nach dem Rennen "Rund um den Henninger Turm" auf dem Podium.
25.05.2006 12:40
Hondo nach neuer Sperre «ganz unten»

Berlin (dpa) - Das Comeback von Danilo Hondo dauerte ganze 36 Tage. Am 24. Mai wurde der in Ascona lebende und mit Schweizer Lizenz fahrende Cottbuser Radprofi wieder suspendiert.

Der Oberste Schiedsgerichtshof des Kantons Waadt setzte die am 17. März vorläufig aufgehobene zweijährige Doping-Sperre wieder in Kraft. Das bestätigten die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und Hondos Anwalt Michael Lehner.

Nach vorderen Platzierungen bei der Niedersachsen-Rundfahrt und zwei Etappensiegen bei der Friedensfahrt sowie einem Erfolg bei einem Ein-Tages-Rennen in Leipzig war der 32-jährige Lausitzer noch zum Auftakt der Bayern-Rundfahrt gestartet. Als der Chef seines Lamonta-Team ihm am Abend nach der ersten Etappe die Negativ-Nachricht von der erneuten Suspendierung überbrachte, reiste Hondo umgehend ab.

Für Anwalt Michael Lehner ist der Fall aber damit lange nicht am Ende. Der Jurist aus Heidelberg will mit Hondo jetzt vor das Schweizer Bundesgericht ziehen. «So etwas habe ich in meiner langen Berufserfahrung noch nie erlebt. Die am 17. März ausgesprochene Einstweilige Verfügung gegen die ursprünglich bis März 2007 ausgesprochene Zwei-Jahres-Sperre gegen Hondo wurde in einem Schnellverfahren wieder aufgehoben. Wir haben davon in einer Drei-Zeilen-Mitteilung des Gerichts erfahren. Es gab keine mündliche Anhörung», teilte Lehner mit.

Die die zurückliegenden Jahre der Karriere von Hondo gleichen immer mehr einer Achterbahnfahrt. «Danilo war bei Gerolsteiner lange Zeit ganz oben und ist durch das damalige Urteil runtergerissen worden. Durch die Einstweilig Verfügung hatte er Hoffnung geschöpft und kämpfte sich gerade wieder nach vorn. Und jetzt ist er wieder ganz unten. Das ist grausam, ich fühle mit ihm», sagte Lehner.

Die Überraschungen im Dauer-Fall Hondo setzen sich damit fort. Nach dem Urteilsspruch des Internationalen Sportgerichtshofes CAS wegen des positiven Dopings-Nachweises bei der Murcia-Rundfahrt im März 2005 kam schon die Einstweilige Verfügung des Kantonsgerichts einer Sensation gleich. Der Weltverband UCI hatte in dem Fall immer eine indifferente Haltung eingenommen. Nach dem ersten Urteil des Schweizer Kantonsgerichts bestätigte die UCI die Startberechtigung Hondos. Gleichzeitig erinnerte der Dachverband alle ProTour-Teams und die zweitklassigen Sportgruppen aber an die geleistete Unterschrift unter den Ethik-Code «Code de Conduite». Danach verpflichteten sich alle Profiteams der ersten Garde, überführte Doping-Sünder auch nach Ablauf einer Sperre zwei weitere Jahre nicht zu beschäftigen.

Hondo war der Einnahme des Aufputschmittels Carphedon überführt worden. Er leugnete alle Schuld und verwies auch mit Hilfe des Radsport-kritischen Molekular-Biologen Werner Franke auf die geringe, nachgewiesene Menge, die niemals leistungssteigernd wirken könnte. Aller Voraussicht nach muss er nun aber doch seine Zwei-Jahres-Sperre bis März 2007 absitzen und kann erst dann wieder versuchen, bei einem drittklassigen Rennstall ein neues Comeback zu starten. Für ein ProTour-Team dürften die Chancen nun erst recht schlecht bestellt sein.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.023 Sekunden  (radnet)