Düsseldorf (dpa) - Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat die Münchner PWC GmbH mit der Durchführung sämtlicher Trainingskontrollen in Deutschland beauftragt. Korrektheit beim Test-Procedere hat höchstes Gebot.
Ein Formfehler bei der Probennahme kann eine Annullierung der Dopingkontrolle zur Folge habe. Das Kontrollverfahren und die Abnahmeprozedur sind deshalb exakt vorgeschrieben:
Bei der Doping-Kontrolle werden zuerst die Personalien des Sportlers aufgenommen. Der Athlet kann aus mehreren Kontrollsets zwei Kontrollflaschen und einen Becher für die Urinabgabe auswählen. Die Kontrollflaschen besitzen jeweils eine Code-Nummer, die für jede Flasche nur ein einziges Mal vergeben wird. Die eigentliche Urinabgabe erfolgt unter der Aufsicht eines Kontrolleurs. Da bei der Urinabgabe die Sichtkontrolle vorgeschrieben ist, muss der Sportler sich vom Bauch bis zu den Knien und vom Handgelenk bis zum Ellbogen freimachen. Damit will man Urinmanipulationen vorbeugen. Für die Kontrolle werden mindestens 85 ml Urin benötigt.
Anschließend wird die Urinprobe zu 2/3 in eine A-Probe und zu 1/3 in eine B-Probe aufgeteilt. Die Probenflaschen werden versiegelt. Aus einer kleinen verbleibenden Resturinmenge im Becher wird der pH-Wert und die Dichte des Urins bestimmt. Bei zu dünnem Urin wird nochmals eine Probe verlangt. Die Urinproben werden zum Transport in eine entsprechende Styroporverpackung, einen so genannten BEREG-KIT gesteckt. Die Verpackung wird mit einem blauen Siegelband gesichert.
Der gesamte Verlauf der Kontrolle wird in einem Protokoll festgehalten, wobei der Athlet auch detailliert angeben muss, welche Medikamente er in den letzten 48 Stunden verwendet hat. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Athlet die Richtigkeit des Kontrollverlaufs. Der Athlet hat die Möglichkeit, auf dem Kontrollformular auch seine persönlichen Bemerkungen zu machen.
Beide Proben werden in das Doping-Kontrolllabor transportiert, wo zuerst die Analyse der A-Probe durchgeführt wird. Die B-Probe wird im Labor entsprechend gesichert und gekühlt gelagert. Ist das A-Ergebnis positiv, das heißt, es wurde eine verbotene Dopingsubstanz nachgewiesen, erfolgt die Benachrichtigung des Sportverbandes, der mit dem Labor und dem betroffenen Athleten einen Termin für die Analyse der B-Probe vereinbart. Zur B-Analyse kann der Athlet selber anwesend sein und/oder einen entsprechenden Gutachter bestellen. Erst, wenn die B-Analyse das Ergebnis der A-Analyse bestätigt, gilt die Probe als positiv und der entsprechende Verband kann eine Sanktion verhängen.