Hamburg (dpa) - Die frühere Präsidentin des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), Sylvia Schenk, darf nicht mehr behaupten, der Freiburger Mediziner Olaf Schumacher habe im Jahr 2004 Hinweise auf ein mögliches Dopingvergehen eines deutschen Radfahrers verschwiegen.
Darauf einigten sich Schenk und Schumacher. Mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit vor dem Hamburger Landgericht beendet. Schenk hatte dem Arzt der Freiburger Uni-Klinik in einem Medieninterview im Mai vorgeworfen, er habe im Sommer 2004 auffällige, auf mögliches EPO-Doping hindeutende Blutwerte des ehemaligen Bahnrad-Weltmeisters Christian Lademann vor ihr und der Nationalen Doping-Agentur (NADA) geheim gehalten. Gegen diese Behauptung hatte der Mediziner Schumacher geklagt.
Mit dem getroffenen Vergleich erkannte die ehemalige BDR-Chefin Schenk eine einstweilige Verfügung an, die Schumacher im Juni gegen die Äußerung erwirkt hatte. Der Anwalt des Mediziners machte unter anderem geltend, Schumacher habe unter ärztlicher Schweigepflicht gestanden. Er sei auch nicht zur Berichterstattung an den BDR und die NADA verpflichtet gewesen. Mit dem Vergleich verzichtete der Arzt auf Forderungen nach Schadenersatz.