Erfurt (rad-net) - Dem Sportausschuss des Bundestages und der Staatsanwaltschaft sollen in der Erfurter Blutaffäre drei neue Gutachten und Stellungnahmen von drei unabhängigen führenden Medizinern vorliegen, in denen dargelegt wird, dass es sich bei der UVB-Methode nicht um Blutdoping handele. Dies berichtet die Thüringer Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Online-Ausgabe.
Der italienische Hämatologe Professor Alberto Zanella unterstrich, dass «weder die Entnahme von 50 Millilitern Vollblut und deren anschließende Reinfusion zehn Minuten später, noch die UV-Licht-Behandelung des Blutes die Sauerstoff-Transferkapazität» erhöhe, dies bestätigte auch Professor Wolfgang Jelkmann der Thüringer Allgemeinen.
Jelkmann erläuterte weiter, dass Blutdoping seit 2005 vorliege, «wenn missbräuchlich eine Technik oder Substanz angewendet wurde, welche die Masse roter Blutzellen vergrößert, sodass mehr Sauerstoff transportiert wird.» 2011 sei ein Absatz eingefügt worden, der bestimme, dass Infusionen mit Blut verboten seien. «Eine Infusion ist jedoch eine kontinuierliche Verabreichung größerer Flüssigkeits-Volumina», so Jelkmann in der Thüringer Allgemeinen. Erst seit diesem Jahr ist der Absatz geändert und verbietet nun auch Injektionen.
Der Münchner Professor Stefan Eber forderte die Nationale Anti-Doping Agentur auf «den Anklagepunkt des Blutdopings schnellstmöglich fallenzulassen». Von den Ermittlungsverfahren sind neben der Eisschnellläuferin Judith Hesse auch der Radsportler Jakob Steigmiller betroffen.
Steigmiller war trotz aller Anschuldigungen vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR) für die Bahnrad-Weltmeisterschaften am vergangenen Wochenende nominiert worden. In einer Stellungnahme hieß es diesbezüglich unter anderem, dass die NADA Steigmiller trotz des laufenden Verfahrens bis heute nicht suspendiert habe. Würde es zu neuen relevanten Erkenntnissen kommen, würde der BDR den Fall neu bewerten.