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22.05.2010 08:54
DOSB und dsj begrüßen Verlängerungsoption für Zivildienstleistende

Frankfurt (rad-net) - Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben die vom Bundeskabinett geschaffene Möglichkeit begrüßt, den auf sechs Monate verkürzten Zivildienst auf freiwilliger Basis verlängern zu können. «Diese Regelung ist die Grundlage dafür, dass der Zivildienst im Sport weiter sinnvoll für Vereine und ihre Mitglieder, vor allem aber auch für die Zivildienstleistenden selbst angeboten werden kann», sagte DOSB-Präsidiumsmitglied und dsj-Vorsitzender Ingo Weiss: «Ob die positive Bewertung der Neuregelung auf Dauer Bestand hat, wird allerdings davon abhängen, wie die konkrete Umsetzung erfolgt.» Die Verwaltungsstelle für den Zivildienst im Sport ist bei der dsj angesiedelt.

Auch der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und die Radsportjugend begrüßen die Entscheidung. «Etliche unserer Athletinnen und Athleten nutzen jedes Jahr die Möglichkeit Zivildienst im Sport auszuüben. Dies bietet ihnen auch ein günstiges Umfeld für ihre sporlichen Ambitionen. Wenn diese Möglichkeit weiterhin besteht, freut uns dies natürlich,» so Hilmar Hessler, stellvetretender BDR-Generalsekretär und Sekretär der Radsportjugend.

Seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages im November 2009 hatte das Vorhaben der Bundesregierung, die Dauer der Wehrpflicht und damit auch die des Zivildienstes auf sechs Monate zu verkürzen, für erhebliche Unruhe auch im Sport gesorgt. Der Einsatz von Zivildienstleistenden in Bereichen, in denen gerade persönliche Beziehungen eine besondere Rolle spielen, beispielsweise in Gesundheitssportangeboten, war in Gefahr. Denn zu wenig Zeit wäre nach Einweisungslehrgang und den notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen in so einem Fall für die eigentliche Arbeit noch verblieben. Zudem wäre die politisch gewollte Weiterentwicklung des Zivildienstes zu einem Lerndienst durch eine ausschließliche Sechs-Monats-Regelung ohne Möglichkeit zur freiwilligen Verlängerung gefährdet gewesen.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes beschlossen, zugleich aber auch die Möglichkeit zur freiwilligen Verlängerung der Dienstzeit geschaffen. Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Die Umsetzung ist ab Januar 2011 vorgesehen.

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