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07.12.2012 10:41
DOSB-Mitgliederversammlung: Präsidium mit eigenem Antrag zum Anti-Dopingkampf
Stuttgart (rad-net) - Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
wird einen eigenen Antrag zur Verschärfung des Kampfes gegen Doping in die
Mitgliederversammlung am Samstag in Stuttgart einbringen. Diesen Beschluss
fasste das DOSB-Präsidium am Donnerstag in Stuttgart. «Es gibt eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten im staatlichen Kampf gegen Doping, die auch der von
Prof. Jahn erstellte Evaluierungsbericht der Bundesregierung aufgezeigt hat. Wir
fordern den Gesetzgeber auf, diese zeitnah umzusetzen», sagt
DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.
Kernpunkte des Antrags des DOSB-Präsidiums sind folgende Forderungen:
1. Die Einführung zusätzlicher Tathandlungen in das Arzneimittelgesetz, nämlich
des «Erwerbs, Verbringens und Handeltreibens von Dopingmitteln in nicht geringer
Menge».
2. Die Erhöhung der Höchststrafe für Dopingvergehen im Arzneimittelgesetz von
drei auf fünf Jahre.
3. Die Anwendung der Anti-Doping-Gesetzgebung durch die Staatsanwaltschaften
muss vereinheitlicht werden und nach bundesweit gleichen Maßstäben erfolgen.
4. Die Länder werden aufgefordert, neben den bestehenden
Schwerpunktstaatsanwaltschaften in München und Freiburg weitere
Schwerpunktstaatsanwaltschaften flächendeckend einzurichten.
5. Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften, der Polizei und des Zolls mit
der NADA ist zu intensivieren und – z. B. durch deren Aufnahme in die
«Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)» – zu formalisieren.
6. Dopingmittelsubstanzen sind in die Dopingmittel-Verbotsliste aufzunehmen,
auch wenn deren Anwendung nicht in «erheblichem Umfang» nachgewiesen wird; diese
Voraussetzung muss im Arzneimittelgesetz gestrichen werden.
7. Der Vortaten-Katalog für Geldwäsche-Delikte muss um den Doping-Tatbestand
erweitert werden, um die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaften zu
erleichtern.
Im Evaluierungsbericht vorgeschlagene Verbesserungen umsetzen
Abschließend schlägt das Präsidium vor zu beschließen: «Der Anti-Doping-Kampf
muss und wird weitergehen; seine Instrumente sind fortlaufend zu schärfen.
Selbstverständlich ist der Sport für neue Vorschläge grundsätzlich offen, sofern
sie dem Dreiklang von Prävention, Kontrolle und Sanktion faktisch nützen, die
Arbeitsteilung zwischen Sport und Staat stärken und das Prinzip der ‚strict
liability‘ nicht in Frage stellen.»
«Doping bedroht die Integrität des sportlichen Wettbewerbs. Deshalb setzt sich
der DOSB seit seiner Gründung im Mai 2006 intensiv und konsequent dagegen ein.
Zwar kann der Anti-Doping-Kampf niemals endgültig gewonnen werden, weil es da,
wo Menschen handeln, leider immer auch den Versuch einzelner gibt, Regeln zu
missachten und zu betrügen. Umso wichtiger ist es aber, ihn zielgerichtet,
systematisch und mit ganzer Kraft auf allen Ebenen zu führen», erläutert Vesper.
Bereits 2006 war im DOSB ausführlich über den Weg in der Dopingbekämpfung
diskutiert worden. Damals traf die Mitgliederversammlung mit über 90 Prozent
Mehrheit die Grundsatzentscheidung, die Arbeit zwischen Sport und Staat zu
teilen. «Der umfassende und objektive Evaluierungsbericht der Bundesregierung
bestätigt, dass diese Grundsatzentscheidung richtig war, und dass die im
Zehn-Punkte-Aktionsplan verabschiedeten Maßnahmen gewirkt haben», erklärt
Christa Thiel, DOSB-Vizepräsidentin Leistungssport. Der DOSB unterstützt die
sauberen Athleten und deren Forderungen. Diese sollen mit den vorgenannten
Maßnahmen umgesetzt werden.
Selbst die Kritiker der aktuellen Gesetzeslage wie der Jurist Prof. Dieter
Rössner räumen ein, dass «die Verbandsgerichte des Sports (...) ein
Sanktionsrecht haben, mit dem der Staat nicht mithalten kann. Ein zweijähriges
Berufsverbot, also eine Sperre über diesen Zeitraum, wie sie der Sport im ersten
schweren Dopingfall ausspricht, wird es vom Staat nicht geben.»
(Quelle: DOSB) Zurück
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