Freiburg (dpa) - Eventuelle Doping-Straftaten der Freiburger Radsportärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft möglicherweise nicht verjährt.
Es gebe einen Anfangsverdacht für Straftaten, die in der nicht verjährten Zeit von 2002 an begangen worden sein könnten. Dies sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier Maier dem Fernsehsender N24. Nach den Enthüllungen des früheren Telekom-Masseurs Jef d'Hont sowie der Exprofis Bert Dietz und Christian Henn ermittelt die Staatsanwaltschaft Freiburg wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, wegen Rezeptbetrugs sowie wegen versuchter Körperverletzung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Der Heidelberg Anti-Doping-Kämpfer Werner Franke, der Anzeige gegen Schmid und Heinrich erstattet hatte, hatte darauf hingewiesen, «dass vernünftigerweise nicht davon auszugehen ist, dass die besagten illegalen Praktiken mit dem Weggang des Herrn d'Hont aufgehört haben». Auf die Frage, ob neben Radprofis möglicherweise auch andere Sportler von Freiburger Ärzten gedopt worden seien, sagte Maier: «Konkrete Anhaltspunkte haben wir derzeit nicht. Aber sollten sich die im Laufe der Ermittlungen ergeben, wird selbstverständlich auch in diese Richtung ermittelt werden.»