Berlin (dpa) - Die Doping-Affäre Jan Ullrich entwickelt sich mehr und mehr zum hoch komplizierten Fall für Ermittler und Juristen.
Strittig unter Experten ist, ob mögliche DNA-Spuren Ullrichs mit dem Blut, das die spanischen Ermittler im Doping- Skandal Fuentes Ullrich zuschreiben, ohne dessen Zustimmung abgeglichen werden können. Sportrechts-Experte Michael Lehner (Heidelberg), der in Doping-Verfahren Olympiasieger Dieter Baumann und Radprofi Danilo Hondo vertrat, bejaht dies. Andere Rechtsauffassungen sprechen dagegen. Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtete, DNA-Spuren seien bei der Hausdurchsuchung in Scherzingen/Schweiz gar nicht entnommen worden.
Der eidgenössische Chefermittler Herbert Ammann vom Bezirksamt Kreuzlingen, der die Razzia in Ullrichs Villa mit Bodensee-Blick geleitet hatte, wurde von dem Magazin mit den Worten zitiert, der 32-jährige Radprofi sei «inzwischen bei uns erschienen und entsprechend über die Untersuchungen orientiert worden». Die Entnahme von Erbmaterial ist nach den Worten Ammans «eine Ente». Zwar habe man einen Beschluss zur zwangsweisen Abgabe einer Speichelprobe mitgeführt. Der sei aber nicht vollstreckt worden, weil der Hausherr nicht angetroffen worden sei. Ullrich, der seine Flitterwochen abbrach, kehrte erst nach der Razzia in die Schweiz zurück. Ein Nachbar hatte der Polizei die Tür geöffnet.
Die Schweizer Polizisten waren nach einem Ersuchen der Bonner Staatsanwaltschaft, die gegen Ullrich und sein Umfeld wegen Betruges ermittelt, ausgerückt. Die zuständige spanische Justizsprecherin Elis Beni Uxabal hatte gegenüber dpa erklärt, der leitende Richter Richter Andres Serrano in Madrid sei bereit, Ullrich zugerechnetes Blut deutschen Behörden zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die beiden am 23. Mai 2006 in einem Appartement von Eufemiano Fuentes sichergestellten Blutbeutel, deren Inhalt nach Annahme der Guardia Civil aus Ullrichs Körper stammen soll, werden zur Zeit in Barcelona analysiert.
Ullrich kann laut Lehner einen Abgleich von DNA-Material nicht verhindern. «Als Beschuldigtem in einem Ermittlungsverfahren stehen ihm solche Rechtsmittel nicht zu. Er hat aber die Möglichkeit, später aus von ihm gesehenen Rechtsgründen ein Beweisverwertungsverbot geltend zu machen. Auch wenn ich keinen Ansatz dafür sehe. Das ist eben der Unterschied zwischen einem Ermittlungsverfahren gegen einen Sportler auf Grund gesetzlicher Möglichkeiten, oder wenn er nur als Zeuge zur Verfügung steht. Für Zeugen gilt, gerade bei der DNA-Analyse, Zeugnisverweigerungsrecht. Aber Ullrich ist im laufenden Betrugsverfahren nicht Zeuge, sondern Beschuldigter», erklärte Lehner in der «Süddeutschen Zeitung».
Nach Auskunft von Fred Apostel, dem Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, könnte Ullrich bereits die Auslieferung von Belastungsmaterial durch die Schweizer Behörden an die deutschen Ermittler durch Widerspruch bis zu zwei Jahre hinauszögern. Das berichtete die «Frankfurter Allgemeine Zeitung».
Der ehemalige Kapitän des T-Mobile-Teams weigert sich bisher strikt gegen einen freiwilligen DNA-Test. Nicht nur die Spanier sind im Besitz des vermeintlichen Ullrich-Blutes. Auch der Weltverband UCI verfügt über DNA-Material des Wahlschweizers aus der letzten Blut-Kontrolle vor dem Start der Tour de France am 1. Juli in Straßburg. Die fand einen Tag vor seiner Suspendierung statt.