Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Universum
radlabor
iQ athletik
STAPS
XP - Sport
Fokus:Diagnostik
waytowin
weitere Institute
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4126 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Lance Armstrong droht der Verlust seiner Tour-Titel. Foto: Gero Breloer
24.08.2012 14:12
Die Anschuldigungen gegen Armstrong bis zur Aufgabe

Berlin (dpa) - Lance Armstrong hat aufgegeben. Der amerikanische Radstar sah sich jahrelang Doping-Vorwürfen ausgesetzt. Zuletzt hatte die amerikanische nationale Anti Doping-Agentur neue Anschuldigungen gegen den siebenmaligen Tour-Gewinner aus Texas erhoben.

4. Juli 1999: Nach der ersten Etappe der Tour de France wird im Urin von Armstrong ein geringer Anstieg von Cortecoiden nachgewiesen. «Armstrong hat die Salbe Cemalyt benutzt, um eine allergische Hautkrankheit zu behandeln. Es ist auszuschließen, daß sie systematisch benutzt wurde», hieß es in der damaligen nachträglichen UCI-Erklärung. «Ich nahm sie zum Kurieren von Sitzproblemen, wie sie viele Fahrer bei einer langen Tour haben», erklärte Armstrong. Der Wirkstoff ist allerdings meldepflichtig und darf nur bei ärztlich bestätigter Indikation im Rennen verwendet werden.

2. Juli 2004: Unmittelbar vor der Tour de France 2004 erscheint das Buch «L.A. Confidential», in dem die beiden Journalisten David Walsh und Pierre Ballester schwere Doping-Vorwürfe gegen Lance Armstrong erheben. Der US-Amerikaner scheitert vor Gericht mehrfach mit dem Versuch, sich in dem Buch äußern zu dürfen.

1. Oktober 2004: Wegen Sportbetrugs wird der Sportarzt Michele Ferrari zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Italiener arbeitete lange mit Armstrong zusammen. Vom Vorwurf, Radsportler mit Dopingmitteln versorgt zu haben, wird Ferrari aus Mangel an Beweisen jedoch freigesprochen.

1. April 2005: Sein ehemaliger Betreuer Mike Anderson erklärt vor Gericht, 2004 «ein verbotenes Medikament» in Armstrongs Badezimmer gefunden zu haben. Der reagiert darauf mit einer Schadensersatzklage.

24. Juli 2005: Armstrong gewinnt zum siebten Mal die Tour de France und beendet danach seine Karriere.

23. August 2005: Die französische Sportzeitung «L'Equipe» berichtet, dass in sechs Urinproben von Armstrong aus dem Jahr 1999 das Dopingmittel EPO nachgewiesen wurde. Die Proben waren eingefroren worden und konnten dem Bericht zufolge eindeutig Armstrong zugeordnet werden. EPO ist erst seit 2001 nachweisbar.

31. Mai 2006: Eine vom Weltverband UCI eingesetzte Kommission spricht Armstrong von den 1999er Doping-Vorwürfen frei. Die weltweite Anti-Doping-Agentur WADA nennt den UCI-Bericht «fast schon lächerlich».

9. September 2008: Armstrong kündigt für 2009 sein Comeback an.

2. Oktober 2008: Die französische Anti-Doping-Agentur AFLD schlägt Armstrong vor, die sechs Proben der Tour de France 1999 nochmals zu testen. Der US-Amerikaner lehnt das ab.

20. Mai 2010: Armstrongs ehemaliger Teamkollege Floyd Landis gibt öffentlich zu, die meiste Zeit seiner Karriere gedopt zu haben. Der Tour-Sieger von 2006 beschuldigt in diesem Zusammenhang auch Armstrong des Dopings. Der weist die Anschuldigungen zurück.

26. Mai 2010: Nach den Aussagen von Landis kündigen die US-Behörden an, die Ermittlungen gegen Armstrong auszuweiten. Es geht jetzt nicht nur um die Einnahme unerlaubter Mittel, sondern auch um die Frage, ob das Sponsorengeld des amerikanischen Postdienstleisters US Postal dazu genutzt wurde, um Dopingmittel zu finanzieren.

16. Februar 2011: Armstrong erklärt sein endgültiges Karriereende.

20. Mai 2011: Tyler Hamilton ist der nächste ehemalige Teamkollege, der schwere Doping-Vorwürfe gegen Armstrong erhebt. «Ich sah EPO in seinem Kühlschrank. Ich sah mehr als einmal, wie er es sich gespritzt hat», sagt der Zeitfahr-Olympiasieger von 2004 dem TV-Sender CBS.

4. Februar 2012: Die US-Staatsanwaltschaft stellt ihre Doping-Ermittlungen gegen Armstrong ein.

9. Februar 2012: Der Welt-Triathlonverband WTC gibt eine Kooperation mit Armstrong bekannt. Für sechs Starts kassiert seine Krebs-Foundation «Livestrong» eine Million Dollar. Die erste Teilnahme soll im Oktober 2012 sein.

12. Februar 2012: Armstrong wird Zweiter beim Ironman 70.3, einem Wettkampf über die halbe Distanz. Zum Dopingtest müssen nicht wie üblich die ersten drei, sondern die Athleten auf den Plätzen vier bis sechs.

12. Juni 2012: Die nationale Anti Doping-Agentur USADA erhebt in einem Schreiben schwere vorwürfe gegen Armstrong. Proben aus den Jahren 2009 und 2010 sollen «vollkommen mit Proben übereinstimmen, an denen Blutmanipulation, inklusive EPO und/oder Blut-Transfusionen vorgenommen wurden.» Armstrong wird sofort für alle Wettbewerbe gesperrt.

14. Juni 2012: Der WTC gibt bekannt, dass Armstrong wegen der laufenden Ermittlung nicht an Wettkämpfen teilnehmen darf. Der Ironman in Nizza am 24. Juni findet ohne den 40-Jährigen statt.

20. August 2012: Ein Gericht in Austin erklärt die Ermittlungen der USADA gegen Armstrong für rechtens. Der Texaner muss entscheiden, ob er eine Schiedsgerichts-Verhandlung will oder eine drohende lebenslange Sperre der USADA akzeptiert.

24. August 2012: Armstrong teilt in einem Statement mit, dass er den Kampf gegen die Anschuldigungen aufgibt. Ihm droht nun die Aberkennung seiner Tour-Titel.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.023 Sekunden  (radnet)