Frankfurt (rad-net) - Das neue deutsche Anti-Doping-Gesetz ist in Kraft getreten. Der Bundesrat billigte am 27. November 2015 das vom Bundestag beschlossene Gesetz, welches am 17. Dezember 2015 mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verbindlich wurde. Darauf wies die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) jetzt noch einmal hin.
Durch das neue Gesetz ist künftig Selbstdoping strafbar. «Damit werden erstmals gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen», heißt es in einer Mitteilung der NADA. Strafbar ist künftig auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Zudem werden die Regelungen für Hintermänner verschärft.
«Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. Der Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist erstmals gesetzlich geregelt», so die NADA.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt