Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den Einspruch von Radprofi Tyler Hamilton (USA) gegen dessen zweijährige Sperre wegen eines Blutdoping-Vergehens abgewiesen.
Der 34-jährige Olympiasieger von Athen im Zeitfahren war am 18. April 2005 vom amerikanischen Verband für zwei Jahre gesperrt worden, nachdem er am 11. September 2004 bei der Spanien-Rundfahrt als erster Radprofi des Dopings mit Fremdblut überführt wurde.
Zweifel hatte es schon nach der Dopingkontrolle des US-Amerikaners vom Schweizer Phonak-Team nach seinem Olympiasieg gegeben. Weil sein Blut nicht ordnungsgemäß gelagert wurde und dadurch keine B-Probe vorgenommen werden konnte, blieb es beim Endergebnis des olympischen Zeitfahrens. Hamilton bestritt kategorisch, leistungssteigernde Mittel eingesetzt zu haben. Zwei Mal wurde er vom CAS angehört, zuletzt im Januar.
Inzwischen hat der Spanier Roberto Heras angekündigt, die zweijährige Sperre seines Landesverbandes vom 9. Februar beim CAS anfechten zu wollen. Der inzwischen 32-Jährige war im Vorjahr auf der vorletzten Etappe der Vuelta positiv auf EPO getestet worden. Ihm wurde der vierte Vuelta-Gesamtsieg aberkannt und dem Russen Denis Mentschow zugesprochen. Er habe ein reines Gewissen und wolle weiter Rennen fahren.