Brüssel (rad-net) - Der Weltradsportverband UCI hat der niederländischen Cross-Spezialistin Denise Betsema grünes Licht für die Rückkehr in das aktive Renngeschehen gegeben. Die 26-Jährige darf ab sofort wieder für ihr Team Pauwels Sauzen-Bingoal an den Start gehen, nachdem sie wegen eines positiven Dopingtests gesperrt gewesen war.
Betsema war am 27. Januar 2019 beim Cross-Weltcup in Hoogerheide und am 16. Februar 2019 beim Superprestige-Rennen in Middelkerke positiv auf anabole androgene Steroide getestet und daraufhin sofort provisorisch vom aktiven Sport suspendiert worden.
Laut öffentlichem Statement der UCI dauerte diese Suspendierung offiziell nun insgesamt ein halbes Jahr, vom 5. April bis zum 4. Oktober. «Der Fall wurde durch die Annahme von Konsequenzen in Übereinstimmung mit den Welt Anti-Doping Code und den Anti-Doping Regularien der UCI gelöst. Der Beschluss kann nun von der niederländischen Anti-Doping Organisation und der Welt Anti-Doping Agentur angefochten werden», heißt es in dem Pressebericht zur Regelung des Falls Betsema, die während des gesamten Prozesses auf Unschuld plädiert hatte.
«Ich habe niemals verbotene Substanzen konsumiert und bin auch das ganze Jahr über nicht positiv getestet worden. Wir sind echt erstaunt und geschockt», schrieb die Niederländerin zu Beginn des Prozesses vergangenes Jahr in den Sozialen Netzwerken. Nun, da die Strafe von der UCI beschlossen ist, hat Betsema erneut ein Statement in den Sozialen Netzwerken veröffentlicht, in dem es heißt: «Ja, ich kann wieder Cross fahren! Ich bin extrem glücklich und erleichtert über diese Nachricht.»
Zwar bestehen die Regeln der UCI und WADA im Falle von Doping auf eine Sperre des Sportlers über mindestens vier Jahre, doch gewisse Umstände können diese Strafe mildern und diese lange Zeitspanne aushebeln. Für den Einfluss von Doping durch kontaminierte Produkte und dadurch versehentliche Einnahme verbotener Substanzen, darf die UCI sogar die Strafe aussetzen oder einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren wählen, wie die UCI den Fall Betsema nun auch geregelt hat. Die Härte der Strafe fällt in dem Fall, nach dem Grad der Schuld des Fahrers aus.