Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat jetzt eine Neufassung des Anti-Doping-Codes (ADC) veröffentlicht. Der ADC wurde vom BDR-Hauptausschuss im Dezember in einer schriftlichen Abstimmung beschlossen und ersetzt seit dem 1. Januar den Anti-Doping-Code vom April 2013.
Damit trägt der BDR den Anforderungen der World Anti-Doping Agency (WADA), der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie dem Bundesministerium des Innern (BMI) als Förderer des Leistungssports im BDR Rechnung. Der ADC 2015 basiert jetzt vollständig auf den entsprechenden WADA- und NADA-Anti-Doping-Codes, die ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft traten.
Mit der Einführung des neuen Codes übernimmt die NADA auch die Verantwortung für die Wettkampf-Kontrollen, die bisher noch vom BDR verantwortet wurden.
Zu den wichtigsten Änderungen im ADC gehören unter anderem ein kürzerer Zeitraum in dem drei Meldepflicht- oder Kontrollversäumnisse als Verstoß gelten. Waren es bislang 18 Monate, sind es nun zwölf. Zudem wurden nun zum Beispiel auch die Beihilfe zum Doping in den Tatbeständen und die Zuständigkeiten für die Erteilung und Anerkennung von Medizinischen Ausnahmegenehmigungen neu geregelt.
In diesem Zusammenhang hat die NADA auch einen «Film zum NADA-Code 2015» veröffentlicht, der nett und zusammenfassend die wichtigsten Änderungen im Bezug auf Anti-Doping-Bestimmungen ab Januar 2015 erklärt. Die neuen Regelwerke, zu denen auch die WADA-Verbotsliste 2015 gehört, wurden auch bereits ins Deutsche übersetzt und auf der Internetseite der NADA veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachung