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26.01.2000 12:41
BDR unterstützt Gesundheitspass für Radprofis

Mit dem Gesundheits-Pass, dessen Einführung der Radsport-Weltverband im Oktober 1999 beschloss, vollzieht die UCI zu Beginn der Saison 2000 einen weiteren wichtigen Schritt zur Gesundheitsfürsorge und Dopingbekämpfung. Der Ausweis, in dem regelmäßige Kontrollen wie z.B. Sehtests, Blut- und Urinkontrollen, die Einnahme von Medikamenten und physiologische Parameter dokumentiert werden, ist für alle Profi-Radsportler der Kategorien GSI und GSII ab dieser Saison zwingend vorgeschrieben, vom Fahrer stets mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzulegen. Zunächst müssen sich alle Fahrer zu Beginn ihrer Profikarriere umfassenden kardiologischen und internistischen Untersuchungen unterziehen, die dann im zweijährigen Rhythmus wiederholt werden. Ein Fragebogen soll schon vorab Aufschluss über mögliche familiär bedingte Krankheitsbilder geben (Beispiele der Fragen: „Starb ein Mitglied ihrer Familie, das jünger als 35 Jahre war?“, „Beträgt der Blutdruck-Unterschied zwischen ihren beiden Armen mehr als 15 mm Hg?“, „Verspüren sie bei Belastung ein Ziehen in der Brust?“ etc). Beantwortet der Fahrer nur eine der zwölf Fragen mit „ja“, werden weiterführende kardiovaskuläre Untersuchungen notwendig. Neben der Dokumenation der Bluttests ist vor allem die Auflis-tung aller Mittel und Medikamente, die der Fahrer einnimmt, ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits-Passes. Der Gesundheits-Pass umfasst folgende Informationen bzw. registriert folgende Parameter: erfasst alle Daten des Fahrers (Name, Nationalität, Team, Lizenznummer, Wohnort), ein Passfoto und den Namen des Teamarztes Bluttests ( I ): Datum und Name des Labors werden erfasst und vom Leiter des Labors sowie dem Teamarzt unterschrieben Aufzählung der verbotenen Wirkstoffe und Methoden ( II ) Therapeutischer Nachweis für Mittel wie Insulin bei Diabetes oder Asthmamittel (Kortikosteroide, Salbutamol, Terbutaline, Salmeterol), die der Sportler aus therapeutischen Gründen einnehmen muss. Datum der Verabreichung, Angabe des Produktes und das medizinische Attest des Arztes müssen vorliegen ( III ) Die Einnahme von Medikamenten, die Bestandteil der Dopingliste und normalerweise verboten sind, jedoch bei Erkrankungen unter bestimmen Voraussetzungen und mit Einschränkungen temporär verabreicht werden können, muss aufgeführt werden. Datum der Verabreichung und das jeweilige Produkt sind anzugeben. Behandelnder Arzt und Teamarzt müssen die Auflistung gegenzeichnen. Die mögliche Einnahme von Medikamenten, die nicht im Gesundheits-Pass aufgeführt wurden, jedoch beim Fahrer zu einer positiven Dopinganalyse führen, kann im Nachhinein nicht berücksichtigt werden. Die Einführung des Gesundheits-Passes ist für die UCI ein wichtiger Schritt. Weitere Unterstützung hinsichtlich regelmäßiger Untersuchungen der Sportler erhofft sich der Weltverband jedoch vor allem aus den nationalen Verbänden. „Die Initiative der UCI findet unsere volle Unterstützung“, befürwortet BDR-Präsident Manfred Böhmer die Bestrebungen des Weltverbandes. „Was den Bund Deutscher Radfahrer betrifft, werden all unsere Kadersportler regelmäßig und umfassend durch die zahlreichen Ärzte und Institute untersucht und betreut. Umfangreiche Untersuchungen finden insbesondere im Junioren-Bereich statt, um mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben.“ Mehr als 20 deutsche Institute sind von der UCI als Partner für die medizinischen Kontrollen anerkannt, unter anderem das Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin in Köln (Institutsleiter: Prof. Dr. Richard Rost), das Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa (Dr. Klaus Müller), die Medizinische Universitätsklinik in Freiburg (Prof. Dr. Joseph Keul) und das Sportkrankenhaus Hellersen (Dr. med. Ernst Jakob).
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