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Patrick Sinkewitz darf erst Mitte nächsten Jahres wieder als Profi fahren.
16.11.2007 16:20
BDR sperrt Sinkewitz bis 17. Juli 2008

Frankfurt/Hamburg (dpa) - Der geständige Doping-Sünder Patrik Sinkewitz ist dank der Kronzeugenregelung mit einer milden Sperre davongekommen, muss aber eine empfindliche Geldstrafe hinnehmen.

Der 27-jährige Radprofi wurde vom Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) für ein Jahr bis zum 17. Juli 2008 gesperrt und kann somit nicht an der nächsten Tour de France teilnehmen. Zudem muss der Hesse eine Geldstrafe von 40 000 Euro an den Verband zur Durchführung zusätzlicher Trainingstests zahlen, teilte der BDR mit. «Ich denke, ich bin genug bestraft worden. Mit einem Jahr Sperre kann ich leben. Die Geldstrafe ist aber ein Schock. Da hätte ich mir eine mildere Strafe gewünscht», sagte der des Testosteron-Dopings überführte Sinkewitz der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Darüber hinaus wurde der Fuldaer, der in der vergangenen Saison bei T-Mobile 700 000 Euro verdient haben soll, nachträglich von der Tour 2006 und der Tour de Suisse 2007 disqualifiziert und muss die bei diesen Rennen errungenen Preisgelder abgeben. «Endlich ist die Ungewissheit vorbei», sagte Sinkewitz, der bereits in diesem Winter sein Training intensivieren will, um für ein neues Team interessant zu werden. «Ich hoffe, dass jetzt die Vergangenheit vorbei ist und ich mich auf die Zukunft konzentrieren kann.» Es sei schade, dass er bei der am 5. Juli beginnenden Frankreich-Rundfahrt nicht starten könne: «Aber ich denke, ich werde noch weitere Chancen bekommen, bei der Tour dabei zu sein».

Sein Anwalt Michael Lehner sagte, es sei das erwartete Urteil. «Es ist mit Maß und Überlegung gesprochen.» Schon zuvor hatte die Bonner Staatsanwaltschaft ihre strafrechtlichen Ermittlungen gegen den 27-Jährigen gegen die Zahlung einer Summe in fünfstelliger Höhe zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingestellt. Auch BDR- Präsident Rudolf Scharping ist mit der Entscheidung des Sportgerichts unter Leitung von Peter Barth zufrieden: «Alles, was wir mit unseren Regeln erreichen wollen, ist mit dem Urteil berücksichtigt. Es ist der Sinn der Kronzeugenregelung, dass die Mithilfe bei der Aufklärung des Doping gewürdigt wird», sagte er.

Im Sinne einer «Umkehrungsmöglichkeit» (Scharping) kann sich Sinkewitz mit der Perspektive, im nächsten Jahr wieder in den Sattel zurückzukehren, auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen. Das T-Mobile-Team hatte ihn während der Tour am 18. Juli suspendiert, nachdem er in der Tour-Vorbereitung positiv auf Testosteron-Doping getestet worden war. Diese Suspendierungszeit durch den Bonner Rennstall rechnete das BDR-Gericht bei der einjährigen Sperre an, die am Freitag in Kraft trat. «Eine Rückkehr von Sinkewitz ist für uns derzeit kein Thema», betonte T-Mobile-Teamsprecher Stefan Wagner.

Allerdings ist es vorstellbar, dass Lehner noch eine weitere Sportgerichts-Instanz bemüht. Bei einer möglichen Berufung könnte die neue Kronzeugen-Regelung, die die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA auf ihrer derzeitigen Konferenz in Madrid beschließen will, laut Lehner eine Rolle spielen. Der neue WADA-Code sieht für Kronzeugen eine Straf-Reduzierung um bis zu 75 Prozent vor, das hieße lediglich sechs Monate Sperre. Dann könnte Sinkewitz bei der nächsten Tour starten. «Wenn sich da eine juristische Grundlage ergeben sollte, werden wir sicher versuchen, diese zu nutzen», sagte Sinkewitz.

Wie die Rückgabe der Preisgelder der Tour de Suisse 2007 und der Tour de France 2006 ablaufen soll, ist noch unklar. «Ich habe keine Gelder bekommen. Die Prämien gingen in die Teamkasse», sagte Sinkewitz. Allerdings handele es sich ohnehin um sehr geringe Beträge, da er damals nicht erfolgreich gewesen sei. «Wie die Rückgabe «im Detail» ablaufe, könne er noch nicht sagen», meinte Wagner. Seine Siegprämien von der Deutschland Tour 2004 und dem Frankfurter Radklassiker «Rund um den Henninger Turm» in diesem Jahr muss Sinkewitz hingegen nicht zurückgeben, da er für diese Rennen kein Doping zugegeben hatte.


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