Madrid (dpa) - Die Erhöhung der Strafe bei schweren Doping-Erstvergehen auf vier Jahre, mehr Ermessensspielraum im Einzelfall und eine erweiterte Kronzeugenregelung sind die wichtigsten Änderungen des neuen Welt-Anti-Doping-Codes. Der Codex soll auf der
Welt-Anti-Doping-Konferenz von Donnerstag bis Samstag verabschiedet
werden und am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Konkretisiert wurde zudem im neuen Code die Sanktionierung von
«Missed Tests»: Verstößt ein Athlet binnen 18 Monaten drei Mal gegen
die Meldepflicht bei Doping-Tests, droht eine Sperre von bis zu zwei
Jahren. Die Unterzeichner des Anti-Doping-Codes werden außerdem
aufgefordert, in ihren Regeln die Möglichkeit der Suspendierung eines
Athleten schon nach einer positiven A-Probe zu schaffen. Die B-Probe
bestätigt fast immer das erste Analyseergebnis.
Ein Vier-Jahres-Bann kann nach dem neuen WADA-Code bei schweren
Vergehen (Anabolika oder EPO) verhängt werden. Bisher war zwei Jahre
die Regelsperre. Andererseits kann das Strafmaß bei «besonderen
Umständen» - zum Beispiel wenn ein Mittel nachweislich nicht zur
Leistungssteigerung angewandt wurde - reduziert werden.
Ein Anreiz für Athleten, mit Anti-Doping-Institutionen zu
kooperieren, soll die Kronzeugenregelung bieten. Danach können
Sportler, die substanzielle Aussagen über Doping-Vergehen oder -
Netzwerke liefern, Straferlass von bis zu 75 Prozent erreichen.
Athleten, die sich vor Feststellung eines positiven Tests zu Doping-
Missbrauch bekennen, können mit einer Reduzierung der Sperre um die
Hälfte rechnen.<>p
Umstritten ist die im neuen Codex vorgesehene «Ein-Stunden-Regel».
Dabei sollen die Athleten gegenüber den Doping-Kontrolleuren ein
Vorschlagsrecht bekommen und selbst festlegen dürfen, zu welcher
Stunde am Tag sie getestet werden wollen. Kritiker befürchten, dass
damit der Missbrauch von verbotenen Substanzen, die binnen weniger
Stunden im Körper abgebaut werden, möglich gemacht wird.