Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3263 Gäste und 8 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Die UCI verdeutlicht in einer Grafik die Schubwirkung eines Begleitfahrzeuges. Grafik: UCI
18.01.2023 10:42
UCI vergrößert Abstände von Begleitfahrzeugen bei Zeitfahren

Aigle (rad-net) - Der Weltradsportverband UCI hat sein Reglement bezüglich der Abstände von Begleitfahrzeugen bei Zeitfahren noch einmal angepasst. Künftig müssen die Materialfahrer der Fahrer 25 Meter Abstand halten.

Bislang mussten zwischen Fahrer und Auto zehn Meter liegen, Ende 2022 hatte die UCI das Reglement schon auf 15 Meter geändert. Nun wurde die Distanz noch einmal auf 25 Meter erhöht. Der Dachverband erklärt die Änderung damit, dass ein Auto nicht nur eine Sogwirkung entwickelt, wenn ein Fahrer dahinter fährt, sondern auch eine Schubwirkung hat. In der Vergangenheit war deshalb auch zu beobachten, das die Teams zahlreiche Fahrräder auf den Dachträger stellen, um das Auto «größer» zu machen und die Schubwirkung zu erhöhen. Dieser aerodynamische Vorteil wird nun mit der Regeländerung begrenzt.

Außerdem aktualisierte die UCI die Vorschriften für die Zeitfahrausrüstung und insbesondere Zeitfahrlenker, um die unterschiedlichen Körpergrößen der Fahrer besser zu berücksichtigen und mehr Flexibilität bei der Anpassung ihrer Position zu bieten. Um die Sicherheit der Fahrer zu erhöhen, hat die UCI auch die Regln für gefährliches Fahren von Personen im Konvoi verschärft. Neben einer Sperre drohen auch zusätzliche Geldstrafen.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)