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09.03.2000 11:20
Sechs Monate Lizenzentzug für Henn
Mit Beschluss vom 21. Februar 2000 hat das Bundessportgericht des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) den Fahrer Christian Henn wegen Verstoßes des Dopingkontroll-Reglements it Lizenzentzug für sechs Monate bestraft und mit einer Geldstrafe von 2.000 Schweizer Franken belegt. Bei Henn wurde bei einer am 20. Mai 1999 durchgeführten Kontrolle der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sportbundes (DSB) außerhalb des Wettkampfes ein deutlich erhöhter Testosteron/Epitestosteron-Quotient festgestellt, der auf Manipulation zurückzuführen ist. Der Lizenzentzug gilt vom 18. August 1999 bis zum 18. Mai 2000 (beide Tage eingeschlossen; unter Einbeziehung der saisonfreien Zeit gem. Art. 94§2). Gegen dieses Urteil kann Henn nun durch Einleitung eines Schiedverfahrens beim Sportschiedsgerichtshof (TAS) in Lausanne Berufung einlegen. Zurück
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