Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
deutsche Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3192 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Die NADA warnt aktuell vor Nahrungsergänzungsmitteln.
31.07.2019 13:48
NADA warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln

Bonn (rad-net) - In einer Pressemitteilung hat die nationale Anti Doping Agentur (NADA) noch einmal auf den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) hingewiesen. Die australische Anti-Doping Organisation (ASADA) hatte bereits im Jahr 2018 vor NEM gewarnt, die illegal mit Ligandrol (Synonyme: LGD-4033, VK5211) versetzt waren. Ligandrol gehört zur Substanzklasse «S1. Anabole Substanzen» der WADA-Verbotsliste, mit der Bezeichnung LGD-4033 aufgeführt, und fällt in die Gruppe der Selektiven Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs). Die Substanz ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, weiterhin liegen für den Einsatz der Substanz am Menschen kaum wissenschaftliche Daten vor.
«Die Gefahren durch gefälschte oder verunreinigte NEM sollten Athletinnen und Athleten bekannt sein. Je nach Herkunft können verbotene Substanzen gezielt beigefügt worden sein oder als Rückstände beim Abfüllprozess in Präparate gelangen. Auf Grund dieser Gefahren warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme von NEM», heißt es in der Mitteilung

Verzichten Athletinnen und Athleten nicht auf NEM, sollte die Verwendung von solchen Präparaten immer in Absprache mit Ernährungsberaterinnen und -beratern und/oder Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Nur bei einer defizitären Versorgung oder bei Mangelerscheinungen kann es sinnvoll sein, ein NEM zu nehmen. Die Einnahme ohne Mangelerscheinung kann gesundheitliche Schäden nach sich ziehen, denn NEM enthalten Nährstoffe oft in überhöhten Mengen und isolierter Form, teilweise um das 1.000-fache erhöht. Zudem warnt die NADA insbesondere vor der Einnahme mehrerer NEM gleichzeitig. Dies kann kontraproduktiv sein, da sich Wirkungen aufheben und es auch schon zu Vergiftungserscheinungen bei Athletinnen und Athleten gekommen ist.

Daher rät die NADA dazu, die Einnahme von NEM unbedingt auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und NEM nur unter professioneller Betreuung zu verwenden. Zudem weist die NADA darauf hin, anstelle von NEM ausgewählte Präparate mit Arzneimittelzulassung einzusetzen, da für diese die Kontaminationsgefahr sehr gering ist. NEM unterliegen als Lebensmittel einer anderen Kontrolle als Arzneimittel. Vor dem Konsum eines NEM sollte unbedingt überprüft werden, ob das gewünschte Produkt von einer unabhängigen Institution auf das Vorhandensein von verbotenen Substanzen getestet wurde. So kann zumindest die Gefahr, ein gefälschtes oder verunreinigtes Produkt einzunehmen, verringert werden.

In Deutschland bietet die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunktes Rheinland Herstellern die Möglichkeit zur Selbstauskunft. Die Kölner Liste ist auch in der NADA-App integriert. Sie nennt Produkte, die mindestens einmal am Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln unabhängig getestet wurden. Die Veröffentlichung eines Produktes auf einer derartigen Seite bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt grundsätzlich frei von Verunreinigungen sein muss. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko minimiert ist, denn es können auch einzelne Chargen verunreinigt sein.

«All diese Aspekte tragen dazu bei, das durch die Einnahme von NEM vorhandene Dopingrisiko zu reduzieren. Gänzlich auszuschließen ist es jedoch nicht», so die NADA.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.016 Sekunden  (radnet)