Bern (dpa) - Nach dem tödlichen Unfall des Radprofis Gino Mäder hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren eingestellt. Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass weder bei den Organisatoren der Tour de Suisse noch beim ebenfalls gestürzten Magnus Sheffield ein Verschulden vorlag.
Dass die Rennleitung die Kurve in der Abfahrt vom Albulapass, in der Mäder stürzte, nicht als «warn-erforderlich» eingestuft hatte, sei laut Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden. Die Behörde teilte mit, dass der Entscheid noch nichts rechtskräftig sei.
Mäder war am 15. Juni auf der fünften Etappe der Tour de Suisse gestürzt und am Tag darauf seinen schweren Kopfverletzungen im Alter von 26 Jahren erlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte unmittelbar nach dem Unfall ein Verfahren eingeleitet, in dessen Folge Mäders Leichnam und sein Rad untersucht sowie mehrere Personen befragt wurden.
Sheffield hatte sich in einer anderen Fahrergruppe befunden und war vor Mäder an derselben Stelle gestürzt. Der 21-Jährige erlitt dabei Prellungen und eine Kopfverletzung. Anfang September kehrte er bei der Tour of Britain ins Renngeschehen zurück.
Holt euch die News aus der Welt des Radsports mit der App von rad-net direkt aufs Handy!