Zürich (rad-net) - Die Sperre des Schweizer Mountainbikers Mathias Flückiger ist von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic (DK) aufgehoben worden. Der 34-Jährige war bei einer Dopingprobe nach der Schweizer Mountainbike-Meisterschaft am 5. Juni positiv auf Zeranol getestet worden, allerdings lag die Konzentration unter einem Mindestwert.
Bei Zeranol handelt es sich um ein Anabolikum, das das Wachstum fördert und in den USA und Kanada häufig bei Geflügel angewendet wird. Die Menge an Zeranol im Blut des Mountainbikers betrug offenbar nur 0,3 Nanogramm pro Milliliter. Die maximal zulässige Menge dieser Substanz liege jedoch bei 5 Nanogramm, sodass die von der Schweizer Antidopingagentur Swiss Sports Integrity (SSI) am 18. August ausgesprochene provisorische Sperre nicht dem Leitfaden der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) folgte. Die SSI hätte die Probe Flückigers somit nur als atypisch werten dürfen.
Um seine Unschuld zu beweisen, stellte Flückiger Haarproben zur unabhängigen Analyse zur Verfügung. Die Ergebnisse fielen negativ aus. Auch zwei weitere Dopingkontrollen am 30. Mai und 10. Juni hätten ein negatives Ergebnis hervorgebracht, heißt es in einer Pressemitteilung.
«Ich habe nie gedopt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich eine extrem grosse Erleichterung. Es waren die schlimmsten fünf Monate meines Lebens. Nach monatelangem, enorm belastendem Warten blicke ich nun wieder optimistisch in die Zukunft. Sportlich bin ich motivierter denn je und ich arbeite täglich an meinem Comeback», erklärt der Vize-Olympiasieger im Mountainbike weiter. «Seit mehr als fünf Monaten habe ich keinen Wettkampf mehr bestritten. In dieser Zeit bin ich in der Weltrangliste von Position 3 auf 24 zurückgefallen und meine Startposition hat sich dadurch massiv verschlechtert. Auch fehlt mir Wettkampfpraxis und ich habe die gesamte zweite Saisonhälfte mit den Höhepunkten EM und WM verpasst. Ich gehe nun meine Saisonplanung 2023 an und will bald wieder Rennen fahren.»
Abgeschlossen ist der Fall jedoch noch nicht. Der Fall geht nun zurück zur SSI. Unter Beachtung des WADA-Leitfadens kann die Antidopingagentur der Schweiz eine erneute Wertung der A-Probe als abnormes oder atypisches Analyseresultat vornehmen.