Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
BMX
BMX-Bundesliga
Termine
Generalausscheribungen
Ranglisten
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3312 Gäste und 12 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Kristen Faulkner wurde vom dritten Platz von Strade Bianche disqualifiziert. Foto: Archiv/BikeExchange-Jayco
15.03.2023 09:15
Faulkner von Strade Bianche disqualifiziert

Siena (rad-net) - Kristen Faulkner (Jayco-AlUla) wurde als Dritte von Strade Bianche disqualifiziert, weil sie während des Rennens einen Sensor zur kontinuierlichen Glukosemessung trug. Damit wird nun Cecilie Uttrup Ludwig (FDJ-Suez) auf Rang drei geführt.

Bereits bei der Fernsehübertragung, aber auch bei einer Reihe von Social-Media-Beiträgen, war zu erkennen, dass die US-Amerikanerin an ihrem linken Oberarm ein kreisförmiges Objekt unter dem Trikot verbarg. Der Weltradsportverband UCI leitete eine Untersuchung ein und hat nun Faulkners Ergebnis aus ihrer offiziellen Datenbank gestrichen und die Disqualifikation bestätigt.

Faulkners Team Jayco-AlUla akzeptierte die Entscheidung der UCI: «Das Team und die Fahrerin übernehmen die volle Verantwortung für diese Situation und entschuldigen sich für dieses unglückliche Ergebnis. Jayco-AlUla wird alle Teammitglieder, Mitarbeiter und Fahrerinnen schulen, um sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorfall in Zukunft nicht wiederholt.»

Die Disqualikaktion beruht auf Artikel 1.3.006bis des UCI-Reglements. Darin ist klar festgehalten, dass «Geräte, die andere physiologische Daten erfassen, einschließlich aller Stoffwechselwerte wie, aber nicht beschränkt auf, Glukose oder Laktat, im Wettbewerb nicht zugelassen sind».

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.020 Sekunden  (radnet)