Leipzig (dpa) - Im neuen Schulterschluss wollen die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) und die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) gemeinsam im Fall des Radsportlers Patrik Sinkewitz vorgehen.
Bei einem Spitzentreffen beider Agenturen in Frankfurt/Main sagte die WADA der NADA Unterstützung beim Gang vor das International Sportschiedsgericht (CAS) zu. Das teilte die NADA mit.
Zugleich legten NADA und WADA den Streit um die Bewertung der Blutbehandlung mit UV-Strahlen am Olympiastützpunkt in Erfurt bei. WADA-Generaldirektor David Howman erklärte, dass seine Organisation die Schuld an dem Konflikt durch ein Schreiben mit falschem Inhalt trägt. Er habe erklärt, «dass die NADA keine Verantwortung für Pannen in der Kommunikation treffe», hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von WADA und NADA, die erst zwei Tage nach dem Treffen am Frankfurter Flughafen veröffentlicht wurde.
Zwischen beiden Agenturen war es im Zuge der Erfurter Affäre zu erheblichen Spannungen gekommen. Streitpunkt war die juristische Einschätzung, ob die am Olympiastützpunkt (OSP) mehrere Jahre praktizierte UV-Bestrahlung von Athletenblut auch vor dem 1. Januar 2011 gemäß des WADA-Codes verboten war. Ende April hatte die WADA der NADA mitgeteilt, dass diese Behandlung erst seit dem 1. Januar 2011 nicht erlaubt sei, machte dann aber wieder einen Rückzieher.
Das Treffen am Dienstag hat die Situation nun entspannt. In dem zweistündigen Gespräch zwischen Howman und Justiziar Olivier Niggli aufseiten der WADA sowie der NADA-Vorstandschefin Andrea Gotzmann, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Georg Näder und Chefjustiziar Lars Mortsiefer auf der anderen Seite wurden die Missverständnisse ausgeräumt.
«Es war eine hilfreiche und aufschlussreiche Diskussion - sowohl WADA als auch NADA sind jetzt in einer besseren Position, die Fälle von UV-Blutbehandlungen, insbesondere die am OSP Erfurt, aufzuklären», erklärte Howman. Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt. Diese rechtliche Zuständigkeit sei der WADA nun bewusst, hieß es in der Mitteilung.
Erstes sichtbares Signal der neuen Einigkeit ist das gemeinsame Vorgehen im Fall Sinkewitz. Das deutsche Schiedsgericht hatte den aus Fulda stammenden Radprofi vor zwei Wochen von dem Vorwurf des Dopings mit dem Wachstumshormon HGH freigesprochen. Einzelschiedsrichter Willi Erdmann hatte dies damit begründet, dass die erforderliche wissenschaftliche Verlässlichkeit der in den HGH-Richtlinien der WADA festgelegten Grenzwerte nicht ausreichend nachgewiesen wurde.
Sinkewitz war am 27. Februar 2011 positiv auf das Wachstumshormon getestet worden. Dabei handelte es sich um einen möglichen Zweitverstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, nachdem Sinkewitz schon 2007 die verbotene Einnahme von Testosteron nachgewiesen worden war. Da er ein Geständnis abgelegt hatte, kam er mit der einjährigen Sperre davon. Als Wiederholungstäter würde ihm nun ein lebenslanger Bann drohen.