Stuttgart (dpa) - Im Betrugsprozess gegen Radprofi Stefan Schumacher hat der Staatsanwalt eine Geldstrafe in Höhe von 16.800 Euro gefordert. Neben den 210 Tagessätzen soll Schumacher die Kosten des seit 18 Verhandlungstagen laufenden Verfahrens übernehmen.
«Der Angeklagte Schumacher ist schuldig eines Betruges im Sinne von Paragraf 263 StGB», sagte Staatsanwalt Peter Holzwarth am Dienstag zum Ende seines Plädoyers vor dem Landgericht Stuttgart. Den entstandenen Schaden hatte er von ursprünglich rund 150.000 Euro auf 100.000 Euro gesenkt.
Schumacher dagegen hofft weiter auf einen Freispruch. «Für mich ist es klar, dass ich freigesprochen werden müsste», sagte er. Der Prozess sei allerdings noch nicht zu Ende und ihm als Beteiligten falle eine objektive Beurteilung schwer.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung in Höhe von 10.000 Euro, wie kurz vor Ende der Beweisaufnahme von Richter Martin Friedrich noch vorgeschlagen, wäre für Schumacher wohl nicht infrage gekommen. «Mir geht es um den Freispruch. Das Angebot hätte ich so ähnlich schon vor einem Jahr annehmen können.» Holzwarth war dafür aber ohnehin nicht zu haben. «Das kommt für die Staatsanwaltschaft nicht in Betracht», sagte er.
In seinem Plädoyer am 18. Verhandlungstag fasste Holzwarth dann den Prozess in einem 133-Minuten-Monolog aus seiner Sicht zusammen. Die Botschaft: Schumacher habe viel zu lange gelogen, um glaubwürdig zu sein. Dass sein ehemaliger Teamchef Hans-Michael Holczer bereits 2008 vom Doping des inzwischen 32-Jährigen gewusst haben soll, sei nichts weiter als eine Unterstellung und Taktik. «Ich komme zu dem Ergebnis, es gibt eine Täuschungshandlung vom Angeklagten Schumacher», sagte der Staatsanwalt.
Schumacher wird vorgeworfen, Holczer um drei Monatsgehälter betrogen zu haben, weil er Doping bei der Tour de France trotz Nachfrage geleugnet hat. Später war er aber positiv getestet und gesperrt worden. Schumacher und seine Anwälte Professor Dieter Rössner und Michael Lehner vertreten den Standpunkt, Holczer könne nicht betrogen worden sein, da er vom Doping im ehemaligen Team Gerolsteiner gewusst habe. Holczer, der als Zeuge am Prozess beteiligt ist, bestreitet das.
Den ursprünglich auf 151.463,50 Euro bezifferten entstandenen Schaden reduzierte der Staatsanwalt aber, da Schumacher neben seinen sportlichen Leistungen auch für seine Werbewirkung bezahlt worden sei. Und die sei nicht korrekt zu ermitteln. Den geforderten Tagessatz erhöhte Holzwarth aber vom Ursprungswert 180 auf 210, da Schumacher nicht gestanden habe. «Ein Geständnis hätte strafmildernd gewirkt», meinte er. «Aber von einem Geständnis kann man jetzt nicht sprechen.»
Schumacher habe Doping zwar vor Beginn des Prozesses in Interviews und auch vor Gericht zugegeben. Das habe er aber laut Holzwarth in «einem strafrechtlich nicht relevanten Teil» getan. Ohnehin sei das Doping-Geständnis reine Taktik gewesen. «Wenn der Prozess hier nicht stattgefunden hätte, hätte Schumacher, vermute ich ganz stark, zum eigenen Doping nichts mehr erklärt», sagte Holzwarth.