Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1568 Gäste und 6 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Patrick Lefevere ist seit 2002 Manager des Quick-Step-Teams, heute Quick-Step-Floors. Foto: Archiv
25.04.2017 15:26
Lefevere vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen

Luxemburg (rad-net) - Quick-Step-Floors Manager Patrick Lefevere ist am Montag von einem belgischen Gericht vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Der 62-Jährige musste sich wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten bei seinem Team verantworten, weswegen unter anderem auch schon Tom Boonen eine Beilegung mit der Steuerbehörde treffen musste.

Die Ankläger hatten argumentiert, dass das Team mit Sitz in Luxemburg vom belgischen Wevelgem aus geleitet würde, um bestimmte Einnahmen durch den Verkauf von Bilderrechten zu verstecken. Auch habe es Lücken in der Dokumentation der Preisgelder gegeben, doch keiner der beiden Umstände konnte vor Gericht hinreichend belegt werden, sodass der Richter zum Schluss kam: «Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dies ein Fall von Unachtsamkeit und Ignoranz ist. Darüber hinaus sind die Steuervorteile im Verhältnis zum Umsatz des Teams sehr limitiert.»

Nach Berichten der belgischen Tageszeitung «Het Nieuwsblad» muss Lefevere trotz des Freispruchs jedoch eine Strafe von einigen Hundert Tausend Euro zahlen. «Eine Vorstrafe ist das Todesurteil für das Team. Dann kann man keine Sponsoren mehr gewinnen, weil keine Firma mit Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht werden möchte. Wir hatten gute Argumente, aber am Ende entscheidet der Richter», erklärte Lefeveres Anwalt Johan Speecke.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.034 Sekunden  (radnet)