Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3233 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Lance Armstrong darf nicht auf eine Reduzierung seiner Sperre hoffen. Foto: Nicolas Bouvy
09.04.2014 17:03
Kaum Hoffnung für Armstrong auf Aufhebung seiner Sperre

Belek (dpa) - Auch bei einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit den Anti-Doping-Institutionen darf Lance Armstrong kaum auf eine Aufhebung seiner lebenslangen Sperre hoffen.

«Das ist unter Beachtung des WADA-Codes nicht möglich», sagte Brian Cookson, Präsident des Radsport-Weltverbandes UCI, am Rande des Sportkongresses in Belek.

Das Problem sei für Armstrong, dass er bereits von der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA sanktioniert worden war. Daher hätte die von der UCI ins Leben gerufene Kommission zur Doping-Aufarbeitung (CIRC) nicht die Macht, die Strafe zu reduzieren oder aufzuheben. Dementsprechend sei es die Aufgabe der USADA, einer Reduzierung der Sperre zuzustimmen. Armstrong war 2012 lebenslang gesperrt worden, nahezu alle Erfolge wurden dem Amerikaner wegen langjährigen Dopings aberkannt.

Cookson betonte, dass er keine Kenntnis davon habe, wieweit die Arbeit der CIRC fortgeschritten sei. «Die Kommission ist vollständig unabhängig», sagte der Brite. Anfang nächsten Jahres soll sie ihre Ergebnisse präsentieren. Bis dahin habe jeder die Möglichkeit, Aussagen zur Doping-Vergangenheit zu machen und eventuell in den Genuss von Straferlass zu kommen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.044 Sekunden  (radnet)