Austin (dpa) - Nach einer weiteren juristischen Schlappe kommt Lance Armstrong um ein öffentliches Dopingverfahren wohl kaum noch herum.
Ein Richter in Armstrongs Heimatstadt Austin wies die Klage des Ex-Radprofis ab, der die US-Anti-Doping-Agentur USADA bei ihren Ermittlungen gegen sich blockieren wollte. Die Doping-Jäger werfen ihm jahrelanges Doping und Handel mit illegalen Substanzen vor. Der siebenmalige Gewinner der Tour de France soll Teil einer regelrechten «Doping-Verschwörung» gewesen sein.
Armstrong, der Doping stets bestritten und seine Gegner harsch angegriffen hatte, ist zu einer Entscheidung gezwungen: Entweder er geht gegen die Vorwürfe vor und bringt damit eine Verhandlung vor einem Schiedsgericht auf den Weg. Oder er akzeptiert eine lebenslange Sperre und möglicherweise die Aberkennung vieler seiner Titel. Vor dieser Entscheidung hatte sich Armstrong mit seiner Klage versucht zu drücken.
Nun droht ihm in jedem Fall ein weiterer Imageverlust und die endgültige Brandmarkung als Doper, vor allem sollten erstmals Zeugen auftreten und Beweise präsentiert werden. Der Sportler - der zuletzt als Triathlet auftrat, wegen der Ermittlungen aber vorläufig gesperrt wurde - hat nur noch bis Donnerstag Zeit für eine Entscheidung.
«Sollte sich Herr Armstrong dafür entscheiden, freuen wir uns auf eine zeitnahe, öffentliche Anhörung», sagte USADA-Chef Travis Tygart in einer ersten Reaktion. Die Agentur hatte Armstrong, dessen langjährigen Intimus und jetzigen RadioShack-Teamchef Johan Bruyneel sowie vier Betreuer und Ärzte im Juni wegen Dopings angeklagt. Im ehemaligen Rennstall US Postal sollen die Beschuldigten unter anderem EPO-, Testosteron-, Kortison- und Blutdoping betrieben haben.
Armstrong argumentierte vor Amtsrichter Sam Sparks, die USADA habe keine Kompetenz ihn zu sanktionieren. Außerdem sei das Vorgehen der USADA verfassungswidrig. Beidem widersprach der Richter, der zudem die Kommentare vonseiten des Weltverbandes UCI und von USA Cycling pro Armstrong sowie der USADA contra Armstrong kritisierte.