Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat in Lausanne den Einspruch des Radsport-Weltverbandes (UCI) zurückgewiesen und die milde Strafe für den russischen Profi Alexander Kolobnew bestätigt.
Der zweimalige Vize-Weltmeister, der bei der vergangenen Tour de France für den einzigen Dopingfall gesorgt hatte, wurde von seinem nationalen Verband für das Vergehen nur mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 1200 Euro bedacht. Dagegen hatte die UCI Einspruch eingelegt und war vor den CAS gezogen.
Der 30-jährige vom Rennstall Katjuscha, in der kommenden Saison unter der Regie von Hans-Michael Holczer, war bei der Frankreich-Rundfahrt positiv auf ein Diuretikum getestet worden, das Dopingmittel verschleiern kann. Kolobnew hatte erklärt, die Substanz Hydrochlorothiazid (HCT) zur Behandlung einer Gefäß-Krankheit zu benutzen.
Die Sportrichter sahen es als erwiesen an, dass der Gebrauch des Mittels «aus medizinischen Gründen» gerechtfertigt gewesen sei. Bereits 2009 habe Kolobnews Arzt angegeben, dem Radprofi das Mittel zur Behandlung der Gefäßprobleme zu verabreichen.