Düsseldorf (rad-net) - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat seit dem 1. Januar im WADA-Code die Möglichkeit geschaffen, dass Verlaufskontrollen von Blutwerten auch zum Dopingnachweis verwendet werden können. Um ein solches «indirektes Nachweisverfahren» erfolgreich anwenden zu können, wird eine Harmonisierung angestrebt, zu der die WADA im September 2009 einen ersten Entwurf (Guidelines) zum sogenannten «Blutpass-Programm» mit Vorgaben für die Probenabnahme, Transport, Analyse im Labor und Datenauswertung erarbeitet hat. Dieses Programm soll nun am 1. Dezember von der WADA-Exekutive auf den Weg gebracht werden.
Das Programm sieht vor, folgende neun Blutparameter zu erfassen. Über Faktoren Hämatokrit, Hämoglobin, Retikulozyten, Anzahl der Roten Blutkörperchen, Erythrozytenvolumen, Hämoglobingehalt der Erythrozyten, Mittlere korpuskuläre Hämoglobinkonzentration, Weiße Blutkörperchen oder Leukozyten und Blutplättchen oder Thrombozyten sollen sich neue Schlüsse ziehen lassen.
Im Fall Pechstein hat der Eislauf-Weltverband ISU nur einen Blutparameter (Retikulozyten) zum Nachweis einer unerlaubten Manipulation herangezogen. Seit mehr als zehn Jahren versuchen Sportverbände anhand von Blutparametern Dopingmaßnahmen zur Verbesserung des Sauerstofftransports zu bekämpfen.