Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat die Qualifikationskriterien für die Deutschen Straßenmeisterschaften der Schüler U15 geändert. Künftig wird dafür auch die Zahl der jeweiligen U15-Schülerlizenzen eines Landesverbandes berücksichtigt. Das hat der BDR nun in einer amtlichen Bekanntmachung mitgeteilt.
Ab diesem Jahr werden sich statt bisher 30 die jeweils ersten 35 der Nord- und Süddeutschen Meisterschaft für die nationalen Titelkämpfe qualifizieren. «Darüber hinaus erhält jeder Landesverband, der an der Nord- bzw. Süddeutschen Meisterschaft teilnimmt, pro angefangene 10 gelöste Schülerlizenzen Radrennsport (Stichtag 31.03.2014 ) einen zusätzlichen Startplatz», heißt es in der amtlichen Mitteilung. Unberührt bleibt demnach die Regelung, dass jeder Landesverband bis zu drei Nachrücker benennen kann, wenn ein bereits qualifizierter oder nominierter Fahrer ausfällt.
Im vergangenen Jahr war es im Vorfeld der Deutschen U15-Meisterschaft kurzfristig zu Änderungen des Qualifikationsmodus’ gekommen. Die Startplätze für die Nord- und Süddeutsche Meisterschaft waren entsprechend dem Meldeergebnis aufgeteilt und zusätzlich erhöht worden, weil es ein großes Ungleichgewicht der Meldungen im Norden und Süden gegeben hatte.
zu den amtlichen Bekanntmachungen
07.06.2013: Erneute Änderung - Starterzahl für U15-DM aufgestockt