Frankfurt (rad-net) - Der Präsident des Bund Deutscher Radfahrer (BDR), Rudolf Scharping, und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben die Initiative der Bundesregierung zur Verschärfung der Anti-Doping-Gesetzgebung begrüßt. Der Gesetzesentwurf umfasst neben dem bereits bestehenden Besitzverbot für Dopingmittel ein Erwerbsverbot. «Diese Änderung ergänzt das Instrumentarium zur Bekämpfung des Dopings. Sie ermöglicht eine noch effektivere Strafverfolgung im Bereich der Besitzverbotsregelung», sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.
«Die geplante Verschärfung durch ein zusätzliches Erwerbsverbot für Dopingmittel entspricht den Forderungen der Mitgliederversammlung des DOSB. Damit wird ein besserer Zugriff auf die Hintermänner des Dopings ermöglicht, damit der Dopingsumpf im Umfeld der Athleten trocken gelegt werden kann», sagte DOSB-Präsident Thomas Bach.
«Der Schritt ist grundsätzlich zu begrüßen», sagte auch BDR-Präsident Rudolf Scharping gegenüber «rad-net», doch meinte auch, dass man noch einen Schritt weiter gehen könnte: «Die Bundesregierung und das Parlament sollten überlegen, über das Erwerbsverbot hinaus den Handel und die bloße Weitergabe sowie den Transport von Dopingmitteln ebenfalls unter Strafe zu stellen», so Scharping.
Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Im Juli 2013 könnte das Gesetzes in Kraft treten.
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