Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) macht erneut auf die Gefahr von Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankmachern aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten oder damit kontaminiert sind. Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien und ist im Wettkampf verboten.
Der Wirkstoff ist nicht immer oder unter vielen unterschiedlichen Bezeichnungen deklariert, wie Dimethylamylamin, Dimethylpentylamin, Floradren, Forthan, Geranamin, Geranium Öl, Geranium Wurzel Extrakt, 2-Amino-4-methylhexan, 4-Methyl-2-hexanamin und 4-Methyl-2-hexylamin.
Bei internationalen sportlichen Großereignissen wie den Commonwealth Games, den Asian Games und der Leichtathletik-WM wurden diverse Sportler positiv auf Methylhexanamin getestet, zuletzt auch in Deutschland. Methylhexanamin ist vor allem in so genannten Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, mittlerweile zählt Methylhexanamin zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben.
Im vergangenen Monat hat zudem sogar die Welt-Gesundheitsbehörde (WHO) vor den gesundheitlichen Folgeschäden durch die Anwendung von Methylhexanamin gewarnt, in einigen Ländern wurden Zulassungen für entsprechende Präparate von den Behörden zurückgenommen.
Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln wiesen von 634 Nahrungsergänzungsmittel 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide auf, die nicht auf der Packung deklariert waren.