Frankfurt (rad-net) - Wegen seiner zweijährigen
Doping-Sperre darf Ex-Profi Jan Ullrich laut Bund Deutscher Radfahrer (BDR) auch
bei Amateur- und Jedermannrennen in Deutschland nicht starten. Wie der BDR
mitteilte, spiele es dabei «keine Rolle, ob der Teilnehmer offiziell erfasst
wird oder aus anderen Gründen mitfährt».In einer Pressemitteilung erklärte heute der Bund Deutscher Radfahrer (BDR), dass er es bedauert, dass Jan Ullrich nach dem Urteilsspruch nicht die Chance nutzte, sein Dopingvergehen zuzugeben und «reinen Tisch» zu machen. Ullrich hatte auf Anraten seiner Berater die ganzen Jahre zu den Dopinganschuldigungen geschwiegen. Auch nach der Urteilsverkündung des CAS hat er lediglich Kontakte zum umstrittenen spanischen Mediziner Fuentes eingeräumt. «Es ist schade, dass er auch jetzt nur zugibt, was ohnehin jeder weiß und nicht die volle Verantwortung für sein Handeln übernimmt», sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping. Der Verband zeigte sich dennoch erleichtert, dass das langjährige Verfahren endlich ein Ende fand und man sich wieder voll auf den Sport konzentrieren kann.
«Was die Rechtsfolgen einer Sperre anbelangt, ist festzustellen, dass nach dem Regelwerk des BDR-Antidopingcodes eine Sperre auch für Nicht-Lizenzinhaber und damit auch für Jedermann-Veranstaltungen gilt, sofern sie unter die Statuten des BDR fallen. Das betrifft alle Veranstaltungen, die von einem im BDR lizensierten Verein ausgerichtet werden, die also offiziell genehmigt und im BDR-Breitensportkalender veröffentlicht sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Teilnehmer offiziell erfasst wird oder aus anderen Gründen mitfährt», heißt es in der Mitteilung des Verbandes. «Somit ist Ullrich bei keinen deutschen Jedermannrennen startberechtigt, die vom Bund Deutscher Radfahrer autorisiert sind», erklärte BDR-Vize-Präsident Udo Sprenger.
Ullrichs Manager Falk Nier wollte die Sachlage zunächst
prüfen. Zugleich bestätigte er, dass in Bielefeld der einzige Start Ullrichs in
Deutschland geplant ist. 2011 war der frühere Telekom-Star unter anderem beim
Ötztal-Marathon angetreten. In diesem Jahr werde dort wieder ein Start erwogen.
Auch in den USA sind Amateurrennen geplant.
Der Artikel 10.10.1 des
BDR-Anti-Dopingcodes im Wortlaut: |
Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder organisierten Trainingsmaßnahmen teilnehmen (außer an autorisierten Anti-Doping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von einem Unterzeichner des NADC, einer Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners des NADC oder einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners des NADC
autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer
Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert
oder organisiert werden. |