Hamburg (rad-net) - Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem Streitfall zwischen dem ehemaligen Radsportfunktionär Burckhard Bremer und dem Saarländischen Rundfunk (SR) den Sender zu einer Unterlassung verurteilt. Demnach darf der Sender sowie der verantwortliche Redakteur nicht weiter behaupten, dass Bremer von den Doping-Praktiken des Radfahrers Patrik Sinkewitz gewusst habe.
Der Saarländische Rundfunk hatte in seinem Web-Artikel «Doping-Dossier - Anti-Doping-Kampf der Verbände» vom 9. Juni 2008 eine entsprechende Behauptung aufgestellt. Bremer, damals Sportdirektor des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), war aber in einem Prüfungsverfahren für den Sportausschuss des Deutschen Bundestag entlastet worden. So wurde festgestellt, dass sich Bremer regelkonform verhalten und keine dopingrechtlichen Vorgaben verletzt habe. Bremer wurde in dem Verfahren durch den Hamburger Sport- und Medienrechtler Dirk-Hagen Macioszek vertreten, der bereits für den Freiburger Sportmediziner Prof. Jorck Olaf Schumacher parallele Verfahren geführt hatte.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass der Saarländische Rundfunk die Behauptung nicht beweisen konnte, vor allem nicht durch einen angeblichen Zeugen. Das Gericht war aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass der Zeuge Bremer über festgestellte Blutwerte informiert habe. Das Gericht wertete es zudem als schweres Versäumnis, dass die Redaktion mit Bremer zu keinem Zeitpunkt über die Vorwürfe gesprochen hatte. Stattdessen habe der Artikel ausschließlich auf alten Meldungen, gegen die zum Teil bereits Unterlassungserklärungen beziehungsweise einstweilige Verfügungen erwirkt worden waren, aufgebaut.