Lausanne (dpa/rad-net) - Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS verhandelt vom 28. bis 30. August den Einspruch der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen den Freispruch für Radprofi Patrik Sinkewitz. Das teilte die Kammer auf ihrer Homepage mit.
Der inzwischen im drittklassigen Meridiana-Kamen-Team fahrende Hesse war im März 2011 nach Auffassung der NADA positiv auf Wachstumshormone getestet worden.
Das Deutsche Sportschiedsgericht, das bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln angesiedelt ist, hatte den ehemaligen Gewinner der Deutschland-Tour im Juni 2012 mit der Begründung freigesprochen, die Richtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA seien nicht anzulegen, weil der Test wissenschaftlich nicht zuverlässig sei.
Zudem hatte der Richter Willi Erdmann, einst Vorsitzender am Bundesgerichtshof, die NADA hätte «nicht hinreichend» nachgewiesen, dass ihre «Grenzwerte dem Stand der Wissenschaft entsprechen». Gegen den Schiedsspruch hatte die NADA Einspruch eingelegt, auch, «weil nicht erklärt wurde, warum so hohe Werte in Sinkewitz' Blut gemessen worden waren».
Nach einem ersten Dopingvergehen im T-Mobile-Team hatte Sinkewitz 2007 umfassend gestanden und sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt. Wenn der CAS dem NADA-Einspruch stattgibt, droht dem 32-jährigen Sinkewitz als Wiederholungstäter eine lebenslange Sperre.