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01.06.2011 12:25
NADA: Infusionen nur im Krankenhaus zulässig

Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) weist nochmals auf die schärferen Bestimmungen für Infusionen bei Spitzensportlern hin. Danach muss auch bei Infusionen in kleinen Dosen, die in der Medizin als Kurzinfusionen geführt werden, im Vorfeld eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) erteilt werden. Das gilt auch dann, wenn die verabreichte Menge weniger als 50 Milliliter beträgt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind Infusionen im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes. Hier sind Kurzinfusionen sowie Infusionen erlaubter Substanzen weiterhin erlaubt ist.

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