Lausanne (dpa) - Radprofi Alexander Winokurow muss trotz seines Dopingbefunds bei der Tour de France 2007 keinen Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts von 1,2 Millionen Euro bezahlen.
Das hatte der Weltverband UCI gefordert, der die Fahrer eine entsprechende Erklärung hatte unterschreiben lassen. Eine derartige Strafe sei aber rechtlich nicht gedeckt, befand der Sportgerichtshof CAS in einem nun bekanntgewordenen Urteil vom 30. August. Die Athletenerklärung richte sich an Öffentlichkeit, Medien, Sponsoren und die Tour-Organisatoren, befanden die Richter in Lausanne. Eine «rechtlich bindende» Strafe sei aber nicht vorgesehen.
Bei der Frankreich-Rundfahrt vor drei Jahren war der kasachische Radprofi wegen Fremdblutdopings aufgeflogen. Er und sein Team Astana verließen daraufhin fluchtartig die Tour. Der Radsportverband des asiatischen Landes sperrte Winokurow nur für ein Jahr. Dagegen hatte die UCI vor dem CAS geklagt und eine Zweijahressperre durchgesetzt, so dass Winokurow die Tour 2009 verpasste. In diesem Jahr war der Kasache in Frankreich wieder am Start und gewann eine Etappe.