Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Querfeldein
Termine
Ausschreibungen
Kadernorm
Deutschlandcup
Deutsche Meisterschaft
Genaralausschreibungen
Renngemeins.
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3674 Gäste und 5 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Patrick Sinkewitz muss sich Ende August vor dem CAS verantworten. Foto(2007): Eric Lalmand Foto: Eric Lalmand
16.07.2013 14:14
CAS verhandelt Fall Sinkewitz vom 28. bis 30. August

Lausanne (dpa) - Mehr als zwei Jahre nach seinem laut Anti-Doping-Agentur zweiten positiven Dopingtest muss sich der umstrittene Radprofi Patrik Sinkewitz vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS verantworten.

Vom 28. bis 30. August verhandelt der CAS den Einspruch der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA gegen den Freispruch von Sinkewitz durch das deutsche Schiedsgericht. Sinkewitz war im Februar 2011 laut NADA positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet worden, woraufhin eine lebenslange Sperre gefordert hatte. Das deutsche Schiedsgericht hatte allerdings Zweifel an der wissenschaftlichen Verlässlichkeit der in den HGH-Richtlinien der WADA festgelegten Grenzwerte und sprach den früheren Telekom-Profi im Juni 2012 vom Dopingvorwurf frei.

Sinkewitz, einst Deutschland-Tour-Sieger und inzwischen bei einem drittklassigen Team aus Kroatien gelandet, wäre im Falle einer Verurteilung ein Wiederholungstäter und müsste mit einer entsprechend langen Sperre rechnen. 2007 hatte sein Fall für Aufsehen gesorgt, als während der Tour de France sein positiver Test auf Testosteron im Vorfeld der Rundfahrt bekanntgeworden war. Da er anschließend ein Geständnis abgelegt hatte und als Kronzeuge aufgetreten war, kam er mit einer einjährigen Sperre davon.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.038 Sekunden  (radnet)